Nachtrag: 04.12.2006

Frau Behncke erläuterte ausführlich die Vorlage.

Hinsichtlich der Festlegung des Bereiches nördlich der Worthstraße und östlich des Celler Heideweges als Mischgebiet sei festzustellen, dass dies so nicht korrekt sei. Es handele sich hier laut Flächennutzungsplan um Wohngebiete. Hierzu erfolgt ein Nachtrag zum Protokoll: Zur Prüfung wurde Herrn Warnke ein farbiger Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan am 14.12.06 gemailt. Das Schallgutachten wird entsprechend umgearbeitet.

Da das Gebäude Weferlingser Weg 2 unterhalb der Bahnböschung liege, so Frau Behncke, habe die Stadt sich dafür ausgesprochen, die dort geplante Lärmschutzwand im oberen Meter auf Länge des Gebäudes transparent zu gestalten, um eine übermäßige Verschattung des Gebäudes zu verhindern. Aufgrund der hierzu im Ausschuss geführten Diskussion erfolgt folgender Nachtrag zum Protokoll: Die von Seiten der Stadt angeregte teilweise transparente Ausführung der Lärmschutzwand bringt nur eine zu vernachlässigende Reflektion; wichtig ist der hochabsorbierende untere Teil der Lärmschutzwand. Wenn der teilweise transparente Ausbau plangenehmigt wird, wird dieser automatisch von Seiten der DB finanziert.

Die Lärmschutzwand West und Ost 2 im Bereich des Bahnhofes erhält jeweils eine Fluchttür. Aufgrund der Nachfragen der Ausschussmitglieder wohin diese führt, ergibt sich nach Nachfrage bei Herrn Warnke der folgende Nachtrag: Fluchttüren führen regelmäßig zu Bereichen, die auch z.B. für die Feuerwehr erreichbar sein müssen.

Im Rahmen der Diskussion über die im Bereich der Kernstadt vorgesehenen Lärmschutz­wände verlas Frau Weilert-Penk ein Schreiben der Eheleute Hardt aus der Roland­straße, die ihr Unverständnis darüber ausdrückten, dass gerade in diesem Bereich keine Maßnahmen vorgesehen seien. Frau Behncke wiederholte hierzu die bereits von Herrn Warnke gegebenen Erläuterungen.

Bürgermeister Baxmann wies nochmals darauf hin, dass die Stadt Burgdorf hier nicht „Herr des Verfahrens“ sei. Soweit die Bahn von sich aus Angebote mache, habe man nur die Möglichkeit entsprechende Stellungnahmen abzugeben. Zusätzliche Maßnahmen durchzusetzen sei jedoch nicht möglich. Die Eheleute Hardt würden durch die Verwaltung eine detaillierte Antwort erhalten, in der ihnen nochmals die Sach- und Rechtslage er­läutert würde.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses schlossen sich der von der Verwaltung gegebenen Stellung­nahme ohne weitere Änderungen an. Hinsichtlich der Vorschläge der Farbgebung der Wände gingen sie davon aus, dass diese nur vorläufig sei und im weiteren Verfahren nochmals besprochen werde.