Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Einstimmig fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

Der Rat stimmt gem. § 117 Abs. 1 NKomVG den überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von insgesamt 70.000,00 € bei den Produktkonten 12600.426100 / 12600.727100 (Besondere Aufwendungen für Beschäftigte / Besondere Auszahlungen für Beschäftigte) sowie 12600.427100 / 12600.727100 (Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen / Besondere Verwaltungs- und Betriebsauszahlungen) zu.

 


Herr Schulz sprach sich für die kurzfristige Bereitstellung der Haushaltsmittel aus.

 

Herr Philipps erläuterte, dass lt. dem Brandschutzgesetz die Leistungen der Feuerwehr bei Unfällen grundsätzlich kostenfrei seien. Dieser Einsatz habe aus dem eigentlichen Brandeinsatz und einem folgenden Gefahrguteinsatz bestanden. Seitens der Verwaltung werde angestrebt, angefallene Kosten entsprechend der Gebührensatzung bei der Versicherung der Firma geltend zu machen. Schutzanzüge seien zu ersetzen und Entsorgungskosten seien angefallen. Fraglich sei, ob und in welcher Höhe Ersatzleistungen geleistet werden.

 

Herr Baxmann und Frau Weilert-Penk waren bei der Abstimmung nicht anwesend.