Einstimmig fasste der Rat folgenden
Beschluss:
Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass die Voraussetzungen
zur Beendigung der Mitgliedschaft des Ratsmitgliedes Horst Ruser im Rat der
Stadt Burgdorf nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG vorliegen.
Einstimmig fasste der Rat folgenden
Beschluss:
Gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG wird festgestellt, dass die Voraussetzungen
zur Beendigung der Mitgliedschaft des Ratsmitgliedes Horst Ruser im Rat der
Stadt Burgdorf nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG vorliegen.