Herr Kugel berichtete, dass derzeit Verhandlungen mit dem Eigentümer des Schwarzen Herzogs, Herrn Rokahr, bezüglich einer Anmietung für die Unterbringung von Asylbewerbern stattfinden.

 

Es sind dort neun Einzelzimmer und eine Wohnung vorhanden. Die Wohnung käme für eine Anmietung jedoch nicht in Frage, da dort ein erheblicher baulicher Aufwand zu betreiben wäre. Bei der Anmietung der Einzelzimmer müsse jedoch sichergestellt sein, dass die Bewohner selbst kochen können und dass seitens des Vermieters eine Gebäudebetreuung sichergestellt sei. Ein Ankauf des gesamten Objektes sei keine Option. Es bestehe lediglich das Interesse an der Anmietung der 9 Einzelzimmer.

 

Herr Borrmann ergänzte, dass bei einer Anmietung die erforderlichen Elektrogeräte ( Herd, Waschmaschine usw.) von der Stadt Burgdorf gestellt werden. Er äußerte, dass Herr Rokahr seine Preisvorstellung demnächst kundtun werde.

 

Herr Zschoch gab zu bedenken, da das Gebäude auch zum Verkauf stünde, ein eventueller neuer Eigentümer zu berücksichtigen sei.

 

Herr Borrmann äußerte, dass bei der Anmietung ein Vertrag für 1 Jahr + Option vorgesehen sei.

 

Frau Weilert-Penk sagte, dass ein Kauf unstreitig sei und auf keinen Fall darüber nachgedacht werden solle.

Sie bat zu prüfen, ob das Wassmann Gebäude in der Südstadt für die Unterbringung von Flüchtlingen in Frage käme.

 

Herr Borrmann antwortete, dass dies bereits geprüft wurde, die Firma Wassmann das Gebäude jedoch abreißen wolle.

 

Herr Kugel äußerte, dass Herr Rokahr das Gebäude zur kompletten Anmietung angeboten habe, dies jedoch nicht in Frage käme. Die Vorstellung sei nur die Anmietung der neun Einzelzimmer.

 

Herr Knauer äußerte, dass dies eine gute Interimslösung sei, um auch schnell handlungsfähig zu sein. Es wäre sehr gut für Einzelpersonen geeignet.

 

Frau Weilert-Penk bat darum, sollte ein Vertrag zustande kommen, diesen genau zu prüfen.

 

Herr Morich hielt diese Idee für hervorragend und ergänzte, dass das Objekt außerdem eine sehr gute Lage hätte.

 

Herr Kugel erwähnte, dass die Hausmeisterwohnung der Astrid-Lindgren Schule demnächst ebenfalls für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden könne.

 

Herr Borrmann sagte, dass die Hausmeisterwohnung der Otzer Schule dagegen nicht in Frage käme, da diese unglücklich aufgeteilt sei und man nicht absehen könne, welcher Personenkreis zugeteilt werde.