Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Raue erläutert die Vorlage.

 

Frau Gersemann macht deutlich, dass klare Strukturen und Planungssicherheit für die Eltern wichtig sind. Auf Nachfrage erläutert Frau Altmann, dass die vorgeschlagene Vorgehensweise die beste Möglichkeit für Eltern bietet und in ihrem Sinne sei.

 

Frau Leykum erkundigt sich nach der dreimonatigen Übergangsfrist für Krippenkinder. Daraufhin erläutert Frau Raue, dass Kinder, die im Mai eines Jahres ihr drittes Lebensjahr vollenden, zunächst in der Krippe verbleiben und erst im August des Jahres mit dem Ausscheiden der Schulkinder ein Wechsel in den Kindergartenbereich erfolgt. Kinder, die im Herbst oder Winter ihr drittes Lebensjahr vollenden würden, hätten auch erst dann einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz.

 

Frau Börges führt aus, dass in Sehnde der Stichtag 15.10. gelte. Alle Kinder, die bis dahin das dritte Lebensjahr vollenden würden, könnten direkt in den Kindergarten wechseln. Diejenigen, die nach dem 16.10. das dritte Lebensjahr vollenden, dürften noch ein knappes Jahr in der Krippengruppe verbleiben. Dies hätte den Vorteil, dass die Gruppenzusammensetzung keinem ständigen Wechsel unterliege.

 

Frau Raue verweist darauf, dass in Burgdorf der Grundsatz verfolgt werde, Krippenkinder nach Vollendung des dritten Lebensjahres möglichst bald in den Kindergarten wechseln zu lassen.

 

Herr Rheinhardt befürwortet die seiner Ansicht nach kind- und altersgerechte Vorgehensweise der Stadt Burgdorf.

 

Frau Meinig gibt zu bedenken, dass durch den ständigen Wechsel von Kindern die Arbeit in der Krippe nicht erleichtert werde.

 

Frau Gersemann bittet darum, den Ausschuss hinsichtlich der Erfahrungen auf dem Laufenden zu halten und wieder zu berichten.