Herr Hunze wies darauf hin, dass jährlich die Ortsratsscheibe ausgeschossen werde. Der letztmaligen Siegerin überreichte er einen Schmuckbecher zur Erinnerung.

 

Herr Hunze merkte an, dass es im Winter in der Otzer Turnhalle/ Sporthalle sehr kalt sei. Gerade die Tischtennisspieler würden bei den dann herrschenden Temperaturen beeinträchtigt werden. Er bat um Prüfung der Funktionstüchtigkeit der Heizanlage.

Antwort der Abteilung für Gebäudewirtschaft:

Über die notwendige Raumtemperatur in Sporthallen gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen. Während einerseits von der DIN18032-1 mindestens 20 °C gefordert werden, wird andererseits aufgrund der ständigen Bewegung und Erwärmung der Sporttreibenden eine Temperatur von 15 °C als ausreichend betrachtet. In der Praxis hinsichtlich der Energieersparnis wird eine Raumtemperatur von 18°C als völlig ausreichend angesehen, welche in sämtlichen Sporthallen der Stadt Burgdorf eingestellt ist und gehalten wird.

Was die Anlage der Sporthalle Otze betrifft, ist laut Gebäudeleittechnik, die vom Hausmeister bedient wird, eine geforderte Tagraumtemperatur von 18°C eingestellt. Nach Überprüfung durch eine Fachfirma (Raumtemperaturmessung) wird diese Temperatur von der Heizungsregelung gehalten. Weiterhin stimmen die eingestellten Parameter mit den tatsächlichen Werten überein. Zudem wurden hydraulische Anbindungen (Regelventile, Pumpen ect.) überprüft. Auch hier sind keine Fehler zu erkennen. Es wird daher zunächst davon ausgegangen, dass die Beheizung der Halle im vollen Umfang funktionstüchtig ist. Sollte dies für wenige Tage (Minusgrade) im Jahr einmal nicht der Fall sein, so sollte die Abteilung für Gebäudewirtschaft (Tel.: 05136-898-236) benachrichtigt werden, um vielleicht andere Einstellungen in der Gebäudeleittechnik vorzunehmen.

Nach Aussage vom Hausmeister sind oft Fenster und Außentüre (Tür zum Hof) auch während der Heizperiode weit geöffnet. Um Energie einzusparen, sollten diese möglichst geschlossen bleiben.

 

Herr Hunze stellte fest, dass zur Verbesserung für den Fremdenverkehr in  Otze eine Ausschilderung am Bahnhof für die Swingolfanlage fehle. Die Kosten würden eventuell Otzer Vereine übernehmen. Er bat die Verwaltung um Prüfung.

 

Herr Hunze fragte zudem nach der Flächennutzungsplanänderung bezüglich der Windkraftanlagen und der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes.

 

Herr Baxmann antwortete, dass die Flächennutzungsplanänderung bald zur Entscheidung kommen solle. Bevor der Flächennutzungsplan jedoch nicht vorliege, könne auch kein Bebauungsplan erstellt werden.

 

Herr Baxmann ging im Folgenden auf die Radwegeplanung in Otze ein, bei der es im Vorfeld zu gegensätzlichen Meinungen gekommen sei. Die Verwaltung sei dabei gehalten, die vorhandenen Rechtsvorschriften umzusetzen. Man sei aber nicht nur verpflichtet, sondern auch überzeugt von dem Radverkehrskonzept. Den Umsetzungsplänen lägen empirische Unterlagen zugrunde, die darauf verweisen, dass Fahrradfahrer, die sich im fließenden Verkehr bewegen, von Autofahrern besser gesehen werden.

 

Herr Hunze entgegnete, dass es gewisse kritische Punkte gebe, die vor Ort begutachtet werden müssten. Es müsse eine vernünftige Lösung gefunden werden.

 

Herr Peters bat darum, ihm die Unterlagen zur gesetzlichen Verpflichtung der Radwegeführung zur Verfügung zu stellen. Er selbst habe in einer Verkehrsstudie des ADFC gelesen, dass keine der bekannten Radwegetypen Vor- oder Nachteile gegenüber der anderen hätten.

 

Frau Vollmert sicherte zu, die gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung zu stellen und wies darauf hin, dass eine Überprüfung der Benutzungspflicht stattgefunden habe. Ein gegenläufiger Radverkehr sei demzufolge nicht anzuordnen. Es gebe zudem viele Studien, die belegen würden, dass die Gegenläufigkeit im Straßenverkehr die unfallträchtigste Variante sei. Der richtungstreue Radverkehr trage  demnach zur Unfallvermeidung bei. Es bedürfe jedoch eines längeren Prozesses der Gewöhnung, bis neue Radverkehrsführungen von den Nutzern angenommen werden.

Frau Vollmert bestätigte zudem, dass im nächsten Ortsrat das Thema weiter ausgeführt werde. Es könne jedoch bereits im Vorfeld ein Vororttermin stattfinden.

 

Frau Degener bat um Prüfung, ob es möglich sei, neben der Landstraße (zwischen Weferlingsen und Sorgensen) einen Fahrradweg einzurichten. Gerade für Kinder sei die derzeitige dort herrschende Situation sehr gefährlich.

 

Herr Peters wies darauf hin, dass an der Burgdorfer Straße (hinter der Brücke aus Fahrtrichtung Burgdorf) parkende Autos zu gefährlichen Situationen führen würden. Er wisse, dass das Parken dort straßenverkehrsrechtlich zulässig sei, bat jedoch um Prüfung, ob die Möglichkeit bestehe, beispielsweise ein Halteverbotsschild aufzustellen.

 

Herr Hunze teilte abschließend mit, dass derzeit eine Verkehrszählung stattfinde, die bald abgeschlossen sei.