Herr Brand stellte dem Gremium die Beschlussvorlage sowie den Sachverhalt und die Begründung mittels einer Präsentation eingehend vor.
Die Mitglieder des
Bauausschusses fassten einstimmig folgenden Beschluss:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-86
„Eseringen“ mit örtlichen Bauvorschriften, Planteil und Begründung vom
01.09.2014 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem
Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB
i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB
i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.