Herr Brand stellte dem Gremium die Beschlussvorlage sowie den Sachverhalt und die Begründung mittels einer Präsentation eingehend vor.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses fassten einstimmig folgenden Beschluss:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-86 „Eseringen“ mit örtlichen Bauvorschriften, Planteil und Begründung vom 01.09.2014 wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.