1.         Errichtung eines Neubaus Grüne Allee

 

Herr Stuckenschmidt fragte, warum ein Neubau in Ramlingen im Kreuzungsbereich Ortseinfahrt Ramlingen / Grüne Allee mit sehr geringem Abstand zu Straße und Bürgersteig errichtet worden sei.

Frau Meinig erklärte, sie habe auf Nachfrage von der Baugenehmigungsbehörde die Auskunft erhalten, dass es dort keinen Bebauungsplan gebe und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden seien.

Antwort der Bauordnungsabteilung: Bebauungspläne werden in der Regel anlassbezogen vor allem für Neubaubaugebiete oder Nachverdichtungsprojekte aufgestellt, da die Aufstellungsverfahren einen größeren Zeit-, Kosten- und personellen Aufwand bedeuten. In Ramlingen gibt es für den benannten Bereich keinen Bebauungsplan, sodass sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 des Baugesetzbuches (unbeplanter Innenbereich) richtet.

Danach muss ein Bauantrag genehmigt werden, wenn es keine gesetzliche Regelung gibt, welche einer Bebauung in der vom Bauherrn gewünschten Art und Weise entgegensteht. Im angesprochenen Fall liegt das Vorhaben außerhalb des Bereiches an der Grünen Allee, wo seitens des Landes ein sog. Gruppendenkmal i. S. des Nds. Denkmalschutzgesetzes ausgewiesen worden ist. Da im Baugenehmigungsverfahren auch der beteiligte Straßenbaulastträger einer Bebauung in der Form zugestimmt hat, war der Antrag durch die Bauaufsicht der Stadt Burgdorf zu genehmigen. Im Übrigen handelt es sich bei dem Gebäudeteil entlang der Grünen Allee um einen untergeordneten Anbau, der sich aufgrund dessen Gestaltung (Lärchenholzschalung statt Verblender) und seiner geringfügigen Größe noch in die vorhandenen Strukturen einpasst. Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen, die in diesem Bereich Anwendung finden, spielen keine Rolle für den denkmalgeschützten Ortskern.

Städtebauliche Instrumente, um die Gestaltung von Gebäuden zu regeln (Bebauungsplan ggf. mit örtlicher Gestaltungssatzung, Erhaltungssatzung), sind rechtlich komplex und aufwändig zu entwickeln, insbesondere, wenn es sich um bereits bebaute Gebiete handelt. Zudem sind sie oftmals in der Öffentlichkeit umstritten, da die Wahrnehmung insbesondere der Gestaltung von Gebäuden naturgemäß extrem subjektiv ist. Erfahrungsgemäß fühlen sich die Eigentümer i. d. R. stark in ihrer Baufreiheit beeinträchtigt und sind bereit, Klageverfahren aufzunehmen. Daher setzt die Bauaufsicht der Stadt Burgdorf auf konstruktive Beratungen, um verträgliche Lösungen im Konsens zu erzielen. Der Erfolg dieser Maßnahme setzt natürlich auf Kompromissbereitschaft und hat seine Grenzen dort, wo die Bereitschaft der Parteien endet, eine konsensuale Lösung zu erarbeiten.

 

 

 

2.         Sanierung Waldstraße

 

Frau Thies erklärte, dass der Golfclub anlässlich der Sanierung der Waldstraße plane, die Zufahrt zu seinem Gelände zu erneuern. Ggf. könne die von der Stadt beauftragte Firma diese Arbeiten für den Golfclub ebenfalls übernehmen.

 

Herr Baxmann empfahl, hierzu die Tiefbauabteilung zu kontaktieren.

 

 

3.         Sanierung schadhafter Straßendecken

 

Frau Meinig erkundigte sich, wann die für 2014 angekündigte Sanierung der betroffenen Straßen durchgeführt werde.

Antwort der Tiefbauabteilung: Die Sanierung erfolgt im September und Oktober diesen Jahres.

 

4.         Apfelbäume Imkers Gehege

 

Herr Hogreve beklagte, dass die Zweige der Apfelbäume weit in den Weg hineinragten. Diese müssten dringend geschnitten werden.

Antwort der Umweltschutzabteilung: Der NABU wurde informiert und wird den Rückschnitt vornehmen.

 

 

5.         Geschwindigkeitsmessung Edental

 

Frau Alker regte an, in der Straße Edental die Geschwindigkeitsmessanlage zu installieren.

Zahlreiche Autofahrer würden die dort vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit deutlich überschreiten.

Antwort der Tiefbauabteilung: Die Geschwindigkeitsmesstafel wird nach den Herbstferien aufgestellt.