Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

Herr Kugel erläuterte dem Ausschuss für Soziales und Integration die Vorlage.

 

Herr Borrmann berichtete, dass die Aufnahmequote von Flüchtlingen und Asylbewerbern der Stadt Burgdorf für den Zeitraum 01.07.2014 bis 30.06.2015 95 Personen beträgt. Es sei jedoch mit einer verkürzten Laufzeit der Quote aufgrund der steigenden Zahlen zu rechnen.

 

In den bisherigen 3 Monaten seien 33 Personen aufgenommen worden, so dass sich ein Rest von 62 Personen ergebe, die noch aufgenommen und untergebracht werden müssen. Zusätzlich mussten seit dem 01.07.2014 weitere 11 Folgeantragsteller untergebracht werden. Im Wohnheim Friederikenstr. seien derzeit noch 4 Plätze frei. Mit der Fertigstellung des 3. Gebäudes in der Friederikenstr. würde Platz für 20 weitere Personen vorhanden sein.

 

Herr Dralle bat zu prüfen, ob die Hausmeisterwohnung der Otzer Schule für die Unterbringung hergerichtet werden könne.

 

Herr Kugel erklärte, dass derzeit eine Arbeitsgruppe weitere Standorte zur Unterbringung prüfe. Von den stadteigenen Grundstücken kämen 3 Standorte unter Berücksichtigung von baurechtlichen Aspekten in Frage. Diese seien Drei Eichen, Eseringer Str. und Friederikenstraße (gegenüber dem jetzigen Wohnheim). Dort sollen Unterkunftsmöglichkeiten für ca. 40 Personen geschaffen werden, wobei ein Standort vermutlich nicht ausreichen werde.

 

Herr von Oettingen bat zu prüfen, ob die Hausmeisterwohnung der Astrid-Lindgren Grundschule genutzt werden könne.

 

Herr Kugel ergänzte, dass sich die Kosten für eine menschenwürdige Unterkunft in Modulbauweise an einem der 3 Standorte auf ca. 800.000,00 € (für 40 Personen) belaufen werden. Im Gegensatz dazu würde der Neubau für die Unterbringung von Asylbewerbern der Stadt Lehrte ca. 1,5 Mio. € (für 50 Personen) betragen.