Beschluss: einstimmig beschlossen

 


Herr Fleischmann erklärte, dass er insgesamt froh sei, dass wenigstens für Lkw über 7,5 t ein Fahrverbot verhängt werden solle. Es sei bedauerlich, dass von dem ursprünglich vorgesehenen Fahrverbot für Lkw über 3,5 t Abstand genommen wurde. Sein Eindruck bei der Informationsveranstaltung mit dem Umweltminister war, dass dessen Argumentation nicht nachvollziehbar sei. Auch Handwerker, die kleinere Lastkraftwagen fahren würden, könnten über entsprechende Ausnahmegenehmigungen so gestellt werden, dass ihnen keine wirtschaftlichen Nachteile aus der Sperrung erwachsen würden. Auch die meisten der Kleinlastwagen verursachten durch ihre Dieselabgase den überaus gesundheitsschädlichen Feinstaub. Da die Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung in die richtige Richtung zielten, werde er der Vorlage dennoch zustimmen.

 

Herr Unverzagt betonte, dass mit dem Aktionsplan endlich gehandelt werde und ein Anfang gemacht sei, auf den man sehr lange habe warten müssen. In den Ausführungen werde darauf hingewiesen, dass auch sehr viel innerörtlicher Verkehr zu der Feinstaubbelastung beitrage. Hier sei es Sache des Einzelnen seinen Anteil am motorisierten Fahrverkehr zu reduzieren und damit weiterhin zu einer Verbesserung der Luftqualität in der Stadt beizutragen.

 

Herr Pilgrim betonte, dass ihm bei der Informationsveranstaltung mit dem Minister am 04.12. niemand habe konkret sagen können, wann die Innenstadt für den Lkw-Verkehr endlich gesperrt werde, ob dies möglicherweise schon zum 01.01.2007 der Fall sein werde. Eindeutige Ergebnisse über die Feinstaubbelastung in der Innenstadt lägen ja bereits seit Mai bzw. Juli d. Jahres vor. Nun müsse wohl noch eine Abstimmung zwischen den Verkehrsbehörden erfolgen. Positiv sei, dass die Kostenfrage für die Schilder bei dem Informationsgespräch geklärt werden konnte. Danach müsse die Stadt Burgdorf nur für die Beschilderung auf den eigenen Straßen aufkommen. Wegen des Einspruchs des Verkehrsministers habe nicht alles erreicht werden können. Über den Haushalt sei vorgesehen, die städtischen Kraftfahrzeuge entsprechend umzurüsten. Er habe die Hoffnung, dass es jetzt keine weiteren Verzögerungen mehr geben werde und die Sperrung demnächst wirksam werden könne.

 

Herr Obst kritisierte, dass sowohl der Bund als auch die Länder sich schon vor Jahren darauf hätten verständigen können, bei Dieselkraftfahrzeugen Feinstaubfilter vorzuschreiben. Der jetzt für Burgdorf gefundene Kompromiss sei positiv zu bewerten. Jetzt komme es darauf an, dass alle betroffenen Behörden und die Umlandgemeinden eine großräumige Beschilderung verabredeten, um zu vermeiden, dass durch die Verlagerung der Verkehre anderswo neue Probleme geschaffen würden. Dadurch, dass der Messcontainer nochmals nach Burgdorf komme, bestehe die Chance, dass, falls die Feinstaubbelastung nicht hinreichend absinken sollte, man nochmals über eine Sperrung der Innenstadt für Lkw über 3,5 t nachdenken würde. Gegenüber der ursprünglichen Fassung des Aktionsplans sollten allerdings Lieferverkehr und landwirtschaftlicher Verkehr freie Fahrt bekommen.

 

Herr Schrader wies daraufhin, dass erst das EU-Recht die Möglichkeit eingeräumt habe den Aktionsplan umzusetzen, da das bisherige deutsche Immissionsschutzgesetz viel zu hohe Grenzwerte beinhalte. Rein rechnerisch sei zu erwarten, dass durch die Sperrung für Lkw über 7,5 t die Grenzwerte unterschritten würden. Dem diene auch der nochmalige Einsatz des Messcontainers. Wichtig sei aber insbesondere eine großräumige Beschilderung.

 

Herr Braun machte deutlich, dass zusätzlich zu den von seinen Vorrednern genannten Aspekten die Stadt Burgdorf auch durch eigene Bemühungen zu einer Reduzierung der Feinstaubbelastung beitragen müsse. Es sollten nicht noch zusätzlich Kraftfahrzeuge durch niedrigere Parkgebühren in die Stadt gezogen werden. Ferner sollten auch die Belastungen durch Kaminöfen nicht außer Acht gelassen werden. Auf diese und andere im Aktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen sollte über entsprechende Pressemitteilungen aufmerksam gemacht werden.

 

Frau Ethner wies daraufhin, dass nicht alle Kunden nach Burgdorf mit dem Fahrrad kommen könnten. Diejenigen, die zum Einkaufen auch aus den umliegenden Ortschaften kämen, seien auf ihr Auto angewiesen und sollten nicht unnötigerweise verprellt werden. Wenn Burgdorf das Eine wolle, müsse man auch das Andere in Kauf nehmen.

 

Herr Degenhard warnte vor dem zu erwartendenden sehr erheblichen Umleitungsverkehr, der durch die Sperrung der Burgdorfer Innenstadt entstehen werde. Die Lkw würden weiterhin über Burgdorf und insbesondere durch die Ortsteile fahren. Otze, Steinwedel und Lehrte würden stark belastet werden. Er habe die Hoffnung, dass die Umgehungsstraße nicht erst 2010, sondern schon eher fertiggestellt werde. Dennoch werde er dem Aktionsplan zustimmen.

 

Bürgermeister Baxmann hob hervor, das der Aktionsplan für die Innenstadt allemal besser sei als der jetzige Zustand. Die Stadt Burgdorf werde alles tun, damit die Umgehungsstraße möglichst schnell gebaut werden könne. Er gehe allerdings davon aus, dass dies nicht wesentlich schneller vonstatten gehen könne als nach den bisherigen Planungen vorgesehen.

 

Es sei zu erwarten, dass die Sperrung der Innenstadt von den Berufskraftfahrern durch entsprechende Navigationssysteme in den Fahrzeugen schnell erkannt und geeignete weiträumige Ausweichrouten genutzt würden. Probleme sehe er allerdings noch bei der Ausnahmeregelung für landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge. Man müsse sich schon wundern, welche Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen herumfahren würden. Durch die Sperrung der Innenstadt würden nicht nur die Feinstaubbelastung, sondern auch die Beeinträchtigungen durch Lärm und Erschütterungen abnehmen.

 

Anschließend fasste der Rat den nachfolgenden einstimmigen Beschluss:

 

„Der Rat der Stadt Burgdorf stimmt dem Entwurf des Aktionsplans zur Reduzierung der Feinstaubbelastung in der Stadt Burgdorf in der am 04.12.2006 vom Umweltminister vorgelegten Fassung mit Ausnahme der Punkte 5.1.2 und 5.2.3 zu. Danach ist neben dem Lieferverkehr auch der landwirtschaftliche Verkehr von der Beschränkung für den Durchgangsverkehr für Kraftfahrzeuge über 7,5 t ausgenommen.“