Frau Gersemann wies darauf hin, dass die Jugendamtssatzung u. a. regele, wer mit beratender Stimme dem Jugendhilfeausschuss angehöre. Durch die Satzungsänderung solle ermöglicht werden, dass ein Vertreter des Kinderschutzbundes anstelle eines Arztes oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes dem Jugendhilfeausschuss angehören könne. Die große Bedeutung, die der Kinderschutzbund für Burgdorf habe, sollte auch in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses zum Ausdruck kommen. Da es nicht möglich sei, dass der Kinderschutzbund mit Sitz und Stimme dem Ausschuss angehört, weil dann einer der Wohlfahrtsverbände auf sein Stimmrecht verzichten müsse, werde deshalb die neue Satzungsregelung auch vom Kinderschutzbund selbst begrüßt.

 

Herr Obst erklärte, dass auch die CDU-Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Er würdigte noch einmal ausdrücklich die Arbeit des Kinderschutzbundes für Burgdorf.

 

Danach fasste der Rat den nachfolgenden einstimmigen Beschluss:

 

„Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Burgdorf. Diese Regelung soll zum 01.01.2007 in Kraft treten (Anlage F zum Originalprotokoll).“