Beschluss: zur Kenntnis genommen

Seitens Frau Leykum wird die schnelle Umsetzung des Projektes gelobt.

 

Herr von Oettingen fragt an, ob sich die Fläche in der Verlängerung vom Niedersachsenring nicht auch für eine Streuobstwiese eignen würde. Darauf antwortet Herr Baxmann, dass sich die Nutzung für diese Fläche bereits seit Jahren problematisch gestaltet. U. a. sind dort verschiedene Leitungen verlegt. Ob eine solche Maßnahme auch an dieser Stelle umgesetzt werden kann, wäre zu prüfen.

 

Herr Köneke äußert Bedenken gegen die Anlegung einer Streuobstwiese auf dieser Fläche. Seiner Meinung nach handelt es sich um ein wertvolles Grundstück, welches ggf. auch als Bauland genutzt werden kann. Zudem ist die Fläche bereits von einem Landwirt sehr schön bepflanzt. Herr Köneke bevorzugt die Umsetzung an einer anderen Stelle. Des weiteren merkt er an, dass seines Erachtens solche Streuobstwiesen mit der Zeit weniger gepflegt werden und dadurch nicht mehr schön aussehen.

 

Herr Baxmann antwortet dazu, dass es sich aufgrund der Nähe zur Aue um keine bebaubare Fläche handelt. Frau Leykum weist darauf hin, dass sich die Fläche im Hochwasserschutzgebiet befindet und demnach nicht bebaubar ist.

 

Herr Morich teilt mit, dass er von Bürgern bereits positive Rückmeldungen zur Anlegung dieser Streuobstwiese erhalten hat. Er unterstützt dieses Projekt.

 

Herr Frerichs gibt zu bedenken, dass das Auetal eine Frischluftschneise für die Stadt ist. Schon aus diesem Grund sollte von einer Bebauung in dem Bereich abgesehen werden. Aber auch er weist nochmals auf das Überschwemmungsgebiet hin, welches von Bebauung freizuhalten ist.

 

Herr Köneke macht deutlich, dass er an dieser Stelle keine Notwendigkeit für eine Streuobstwiese sieht.

 

Herr Bublitz merkt an, dass die Eseringer Straße grundsätzlich nur einseitig bebaut ist. Was in der Zukunft auf den freien Flächen verwirklicht wird, ist unbekannt. Aber eine Bebauung ist seiner Meinung nach wohl eher fraglich.

 

Herr Weinel erkundigt sich, ob ein Pachtvertrag mit dem NABU abgeschlossen wird und wenn ja, über welchen Zeitraum. Herr Frerichs antwortet, dass ein Pachtvertrag über 20 Jahre abgeschlossen wird. Die Fläche wird außerdem in das Kompensationsflächenkataster aufgenommen.

 

Herr Kleinschmidt teilt mit, dass die Anlage nicht nur angelegt, sondern auch auf Dauer gepflegt werden soll. Die Gestaltung soll noch bunter und ansprechender werden im Vergleich zu jetzt.

 

Der Ausschussvorsitzende, Herr Peters, hält fest, dass es zur Anlage einer Streuobstwiese (Vorlage 2014 0659) unterschiedliche Auffassungen gibt. Da es sich um eine Mitteilungsvorlage ohne Abstimmung handelt, beendet er die weitere Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt.