Einstimmig fasste der
Rat folgenden
Beschluss:
A Der Rat nimmt Kenntnis von den
Ergebnissen
- der in der Zeit vom
04.12.2012 bis 18.12.2012 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
- der mit Schreiben
vom 30.11.2012 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit vom
28.05.2013 bis 28.06.2013 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 BauGB,
- der mit Schreiben
vom 13.05.2013 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und
- der in der Zeit vom
18.02.2014 bis 18.03.2014 wiederholten, öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB.
Der Rat beschließt
die in Kapitel 8. der Begründung ’Beteiligungsverfahren’ beschriebenen
Abwägungsvorgänge.
B Feststellungsbeschluss:
Der Rat beschließt
unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der
Ergebnisse der Umweltprüfung die 53. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung
des Planteils vom Juli 2013.
Der Rat beschließt,
der Flächennutzungsplanänderung die Begründung in der Fassung vom Juli 2013
sowie die Zusammenfassende Erklärung vom April 2014 beizufügen.