Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29

Einstimmig fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

A          Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen

- der in der Zeit vom 04.12.2012 bis 18.12.2012 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

- der mit Schreiben vom 30.11.2012 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

- der in der Zeit vom 28.05.2013 bis 28.06.2013 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

- der mit Schreiben vom 13.05.2013 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und

- der in der Zeit vom 18.02.2014 bis 18.03.2014 wiederholten, öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Rat beschließt die in Kapitel 8. der Begründung ’Beteiligungsverfahren’ beschriebenen Abwägungsvorgänge.

 

B          Feststellungsbeschluss:

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung die 53. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung des Planteils vom Juli 2013.

Der Rat beschließt, der Flächennutzungsplanänderung die Begründung in der Fassung vom Juli 2013 sowie die Zusammenfassende Erklärung vom April 2014 beizufügen.