Die
Mitglieder des Bauausschusses stimmten einstimmig für den folgenden empfehlenden
Beschluss:
A) Der Rat nimmt Kenntnis von den
Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,
- der
in der Zeit vom 04.12.2012 bis 18.12.2012 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
- der
mit Schreiben vom 30.11.2012 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
- der
in der Zeit vom 28.05.2013 bis 28.06.2013 durchgeführten öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
- der
mit Schreiben vom 13.05.2013 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB und
- der in
der Zeit vom 18.02.2014 bis 18.03.2014 wiederholten, öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
und
beschließt die in der Begründung in Kapitel 10 beschriebenen Abwägungsvorgänge.
B) Satzungsbeschluss:
Der
Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren
und der Ergebnisse der Umweltprüfung den Bebauungsplan Nr. 2-17
„Golfplatzerweiterung Ehlershausen“ in der Fassung vom Juli 2013 als Satzung.
Der
Rat beschließt dem Bebauungsplan die Begründung in der Fassung vom Juli 2013 sowie die Zusammenfassende Erklärung vom April 2014 beizufügen.