Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage 1 aufgeführten Straßen werden gemäß § 6 Nieders. Straßengesetz (NStrG) als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

- einstimmiger Beschluss -