Herr Lahmann berichtete, dass Ende Oktober 2013 eine Begutachtung durch die Haftpflichtversicherung des möglichen Schadenverursachers stattgefunden habe und ein Feuchtenachweis über ein zusätzliches Gutachten angefertigt werden sollte. Nach zahlreichen vergeblichen Mahnschreiben und Anrufen durch den von der Stadtverwaltung beauftragten Anwalt solle dieser Feuchtenachweis nun vorliegen. Für den 21. Mai sei ein Termin zur hoffentlich abschließenden Klärung der Angelegenheit anberaumt. Er gehe davon aus, danach mit der Sanierung der Kita beginnen zu können.

Herr Apel kritisierte, dass angesichts der offensichtlichen Verschleppungstaktik der Versicherung nicht frühzeitig ein Beweissicherungsverfahren angestrengt und eine Klage erwogen wurde.

Herr Lahmann betonte, dass die Stadtverwaltung auch hinsichtlich an gleicher Stelle gemachter positiver Erfahrungen vor 3 Jahren weiterhin großes Interesse an einer gütlichen Einigung habe und bezweifelte, ob ein derartiges Beweissicherungsverfahren einen Zeitgewinn gebracht hätte. Allerdings werde man, sofern der Termin am 21. Mai nicht zu dem gewünschten Ergebnis führe, den Klageweg beschreiten.