Beschluss:
Die in der Anlage 1 der Vorlage 2014 0602 aufgeführten Straßen werden gemäß
§ 6 Nieders. Straßengesetz (NStrG) als Gemeindestraßen für den öffentlichen
Verkehr gewidmet.
Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden
Beschluss:
Die in der Anlage 1 der Vorlage 2014 0602 aufgeführten Straßen werden gemäß
§ 6 Nieders. Straßengesetz (NStrG) als Gemeindestraßen für den öffentlichen
Verkehr gewidmet.
Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden