Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 

Beschluss:

 

Die in der Anlage 1 der Vorlage 2014 0602 aufgeführten Straßen werden gemäß § 6 Nieders. Straßengesetz (NStrG) als Gemeindestraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet.

 


Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden