Einstimmig fasste der Rat folgenden
Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9 i.V.m. § 117 Abs. 1 NKomVG
eine außerplanmäßige Aufwendung / Auszahlung in Höhe von 37.000 € bei dem
Produktkonto 55200.421201 / 55200.721201 (Renaturierung Möschgraben).
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt (der aufschiebenden Bedingung),
dass das NLWKN eine verbindliche Förderzusage abgibt und – sollte der städt.
Anteil von max. 7.000 € und der
Förderbetrag des NLWKN zur Finanzierung der Maßnahme nicht ausreichen – der
NABU und/oder Dritte verbindlich erklären, die Restkosten zu erstatten.