Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28

Einstimmig fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9 i.V.m. § 117 Abs. 1 NKomVG eine außerplanmäßige Aufwendung / Auszahlung in Höhe von 37.000 € bei dem Produktkonto 55200.421201 / 55200.721201 (Renaturierung Möschgraben).

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt (der aufschiebenden Bedingung), dass das NLWKN eine verbindliche Förderzusage abgibt und – sollte der städt. Anteil von max. 7.000  € und der Förderbetrag des NLWKN zur Finanzierung der Maßnahme nicht ausreichen – der NABU und/oder Dritte verbindlich erklären, die Restkosten zu erstatten.