Einstimmig fasste der Rat folgenden
Beschluss:
A) Die Ergebnisse der folgenden
Beteiligungsverfahren, die in der anliegenden Begründung in Kapitel 11
wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis genommen:
-
der in der Zeit vom 13.09.2011 bis 27.09.2011
durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB,
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der mit
Schreiben vom 25.08.2011 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB,
-
der in
der Zeit vom 09.10.2012 bis 09.11.2012 durchgeführten öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB,
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der mit
Schreiben vom 04.10.2012 durchgeführten Behördenbeteiligung gemäß
§ 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB.
Die in der Begründung beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.
B) Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
Beteiligungsverfahren werden
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die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-3
„Gewerbegebiet Hülptingsen 1“,
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die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-4
„Gewerbegebiet Hülptingsen 2“,
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die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-5
„Gewerbegebiet Hülptingsen 3“ und
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die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-6
„Gewerbegebiet Hülptingsen 4“
jeweils mit örtlichen Bauvorschriften
in den Fassungen vom 20.02.2014 als Satzungen beschlossen.
Den Bebauungsplänen wird die Begründung in der Fassung vom 20.02.2014
beigefügt.