Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Herbst verdeutlicht, dass der Bau der Klärschlammfaulung bereits beschlossen worden ist, für die Baumaßnahme aber keine Fördermöglichkeiten bestehen.

 

Frau Leykum fragt, ob es sich nicht um einen Punkt des Klimaschutzprogrammes handelt. Herr Herbst berichtet, dass die Maßnahme ein Punkt des Klimaschutzprogrammes ist. Eine Förderung erfolgt u.a. bei innovativen Maßnahmen. Um eine solche handelt es sich hier nicht. Er gibt zu bedenken, dass die Klärschlammfaulung perspektivisch kostendeckend arbeitet und daher sinnvoll ist. Auch wird die Klärtechnik insgesamt zukunftsfähiger. Eine Verschiebung der Maßnahme sei aufgrund steigender Kosten nicht sinnvoll. Zudem ist die Ausschreibung bereits erfolgt.

 

Herr Köneke gibt zu bedenken, dass durch die Umsetzung der Maßnahme mit einer Gebührenerhöhung zu rechnen ist. Seiner Meinung nach rechnet es sich dadurch wirtschaftlich nicht.

Herr Herbst merkt an, dass es, wenn überhaupt, nur zu einer geringen Erhöhung komme. Über die Jahre, bei weiter steigenden Energiepreisen, wird die Maßnahme aller Voraussicht nach rentabel. Nach Umsetzung der Maßnahme wird es eine detaillierte Aufstellung zu den Kosten und der Wirtschaftlichkeit geben.