Frau Vollmert weist darauf hin, dass die Mitteilungsvorlage den aktuellen Stand wiedergibt. Einige Bereiche werden zur Zeit nochmals daraufhin überprüft, ob die Benutzungspflicht aufgehoben werden kann. Für andere Radverkehrsanlagen, z.B. an der Uetzer Straße, werden gesonderte Vorlagen erstellt.

 

Herr  Köneke bemängelt, dass man die Bewertung teilweise schlecht nachvollziehen kann. Er bittet weiterhin darum, dass die Radwegebenutzungspflicht beim Radweg zwischen Blumenhof und Klein Schillerslage nochmal überprüft werden sollte.

 

Herr von Oettingen fragt, ob die Räum- und Streupflicht bei aufgehobener Benutzungspflicht weiterhin besteht. Von Herrn Herbst wird erläutert, dass die Verkehrssicherungspflicht weiterhin – wie vorher auch – bestehen bleibt.

Er verweist zudem auf das Gerichtsurteil aus dem Jahr 2010, wonach die Benutzungspflicht in vielen Fällen aufzuheben ist.