Die Mitglieder des Bauausschusses fassten
einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:
A) Die Ergebnisse der folgenden
Beteiligungsverfahren, die in der anliegenden Begründung in Kapitel 11
wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis genommen:
-
der in der Zeit vom 13.09.2011 bis 27.09.2011
durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB,
-
der mit
Schreiben vom 25.08.2011 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB,
-
der in
der Zeit vom 09.10.2012 bis 09.11.2012 durchgeführten öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB,
-
der mit
Schreiben vom 04.10.2012 durchgeführten Behördenbeteiligung gemäß
§ 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB.
Die
in der Begründung beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.
B) Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
Beteiligungsverfahren werden
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die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-3
„Gewerbegebiet Hülptingsen 1“,
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die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-4
„Gewerbegebiet Hülptingsen 2“,
-
die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-5
„Gewerbegebiet Hülptingsen 3“ und
-
die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-6
„Gewerbegebiet Hülptingsen 4“
jeweils
mit örtlichen Bauvorschriften
in den Fassungen vom 20.02.2014 als Satzungen beschlossen.
Den
Bebauungsplänen wird die Begründung in der Fassung vom 20.02.2014 beigefügt.
Frau Behncke erläuterte die Vorlage und wies darauf hin, dass sich auf Seite 30 der Begründung ein Schreibfehler eingeschlichen habe; selbstverständlich stamme die Stellungnahme der Region auch aus dem Jahr 2012.
