Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Mitglieder des Bauausschusses fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

A)   Die Ergebnisse der folgenden Beteiligungsverfahren, die in der anliegenden Begründung in Kapitel 11 wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis genommen:

-      der in der Zeit vom 13.09.2011 bis 27.09.2011 durchgeführten frühzeitigen Öffent­lich­keitsbeteili­gung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB,

-      der mit Schreiben vom 25.08.2011 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB,

-      der in der Zeit vom 09.10.2012 bis 09.11.2012 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB,

-      der mit Schreiben vom 04.10.2012 durchgeführten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2  i.V.m. § 13a BauGB.

Die in der Begründung beschriebenen Ab­wägungs­vorgänge werden beschlossen.

B)   Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungs­verfahren werden

-      die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-3 „Gewerbegebiet Hülptingsen 1“,

-      die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-4 „Gewerbegebiet Hülptingsen 2“,

-      die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-5 „Gewerbegebiet Hülptingsen 3“ und

-      die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-6 „Gewerbegebiet Hülptingsen 4“

jeweils mit örtlichen Bauvorschriften   
in den Fassungen vom 20.02.2014 als Satzungen beschlossen.

Den Bebauungsplänen wird die Begründung in der Fassung vom 20.02.2014 beigefügt.


Frau Behncke erläuterte die Vorlage und wies darauf hin, dass sich auf Seite 30 der Begründung ein Schreibfehler eingeschlichen habe; selbstverständlich stamme die Stellungnahme der Region auch aus dem Jahr 2012.