Beschluss: einstimmig beschlossen

In Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung von 2013 (Vorlage 2013 0288/3) werden das vorhandene Angebot an Kindertagesstätten, Horten und Krippen sowie der Bedarf und der weitere erforderliche Ausbau gem. den Anlagen zu dieser Vorlage festgestellt.

 

Die im Entwurf der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2014 aufgeführten Maßnahmen werden beschlossen.

 

Eine Ausfertigung der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2014 wird zum Bestandteil des Originalprotokolls erklärt (Anlage 2).


Der TOP 10 wurde mit TOP 10.1 zusammen behandelt.

 

Frau Raue führte kurz in die Vorlage sowie in die Ergänzungsvorlage ein und konkretisierte die erforderliche Ausweitung der Betreuungszeiten in der Kindertagesstätte Ramlingen-Ehlershausen auf 15.00 Uhr.

 

Die Ausschussvorsitzende, Frau Gersemann, bat um Erläuterung, wie ein einheitliches  Angebot von Hort und OGS zu verstehen sei.

 

Frau Raue erläuterte, dass eine nachschulische Betreuung aus „einem Guss“ wünschenswert sei. Sofern OGS und Hort rechtlich nicht zusammengefasst werden können, sei ggf. eine organisatorische Zusammenfassung möglich, die wie eine „Betreuung aus einer Hand“ wirke.

 

Frau Leykum fragte nach, ob eine Entlastung der Kernstadt in Bezug auf den Fehlbedarf der Betreuungsplätze gegeben sei.

 

Frau Raue führte aus, dass zu einer Entlastung freie Platzkapazitäten in Schillerslage beitragen. Diese können für die Kernstadt, insbesondere in der Weststadt, genutzt werden.

 

Frau Hoffmann-Pilgrim gab zu bedenken, dass die Kita Schillerslage nicht gut zu erreichen sei.

 

In Bezug auf die Krippenplätze fragte Frau Meinig nach, ob diese in der Kindertagesstätte Ramlingen-Ehlershausen ausreichend seien.

 

Bis zum 31.07.2014 würden die Krippenplätze ausreichen, erklärte Frau Raue, ab 01.08.2014 sei ihr der Belegungsstand gegenwärtig nicht bekannt.

 

Frau Gersemann erkundigte sich, wie die Ergänzungen der Ergänzungsvorlage in den Beschlussvorschlag aufgenommen werden.

 

Frau Raue erläuterte, dass der Entwurf des Kindertagesstättenbedarfsplanes der Ursprungsvorlage um die Maßnahmen der Ergänzungsvorlage zu ergänzen und die Anlage 1 der Ursprungsvorlage durch die Anlage 1 der Ergänzungsvorlage auszutauschen sei.

 

Der Jugendhilfeausschuss fasste einstimmig folgenden empfehlenden Beschluss: