Beschluss:
Der
Ortsrat spricht sich für einen Rückbau des Abfallcontainerplatzes am Barwersweg
und für die Prüfung zur Verlegung des Containerplatzes Freiengericht auf das
Gelände der ehemaligen Kläranlage Otze aus. Der Antrag wird in den Ausschuss für
Umwelt und Verkehr überwiesen.
Herr Hunze erläuterte kurz den Antrag.
Herr Baxmann nahm Bezug auf eine Stellungnahme der Umweltschutzabteilung. Erfolge der Rückbau oder die Verlegung von Wertstoffsammelplätzen auf Veranlassung einer Kommune, seien die Kosten von der jeweiligen Kommune zu tragen. Entsprechende Mittel müssten im Haushalt bereitgestellt werden.
1. Rückbau Wertstoffsammelplatz
Barwersweg/Lehmkuhlenweg
Der Wertstoffsammelplatz (WS-Platz) am
Lehmkuhlenweg sei bauleitplanerisch abgesichert. Allerdings sei ein Rückbau
wegen des geringen Abstandes zur Bebauung aus Gründen des Lärmschutzes
begründet, erklärte Herr Baxmann.
2. Verlegung des Wertstoffsammelplatzes
am Freiengericht auf das Gelände der ehemaligen Kläranlage
Herr Baxmann führte dazu aus:
Grundsätzlich sei eine Verlegung auf Kosten
der Kommune möglich. Allerdings sei der vorgeschlagene Ersatzstandort -ehemalige
Kläranlage (KA)- nicht geeignet,
da
1. das
KA-Gelände im LSG liegt und eine Erteilung der erforderliche Befreiung oder
Erlaubnis durch die Untere Naturschutzbehörde eher fraglich sei,
2. das
Gelände der ehemaligen KA im B-Plan „Sportanlagen Otze“ als Kompensationsfläche
festgesetzt sei. Es müsste also erst eine B-Planänderung durchgeführt werden
und die verloren gegangene Kompensationsfläche an anderer Stelle ersetzt
werden,
3. der
zur ehemaligen KA führende Realverbandsweg auf Kosten der Stadt Burgdorf auf
einer Länge von ca. 100 m LKW-gerecht befestigt werden müsse.
Aus Sicht der Verwaltung könne der
Verlegung somit nicht zugestimmt werden.
Einstimmig fasste der Ortsrat folgenden empfehlenden