Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Die Mitglieder des Bauausschusses fassten mit acht Ja-Stimmen bei einer Enthaltung einstimmig den folgenden Beschluss:

 

A)   Die Ergebnisse der folgenden Beteiligungsverfahren, die in der anliegenden Begründung in Kapitel 9 wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis genommen:

-      der in der Zeit vom 02.01.2013 bis zum 16.01.2013 durchgeführten Information der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB,

-      der in der Zeit vom 09.07.2013 bis zum 23.07.2013 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili­gung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB,

-      der mit Schreiben vom 27.06.2013 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB,

-      der in der Zeit vom 02.12.2013 bis zum 17.01.2014 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB,

-      der mit Schreiben vom 28.11.2013 durchgeführten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2  i.V.m. § 13a BauGB.

 

Die in der Begründung beschriebenen Ab­wägungs­vorgänge werden beschlossen.

 

 

B)   Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungs­verfahren wird der Bebauungsplan Nr. 0-87 „Nördlich Zilleweg 1. Abschnitt“ mit örtlicher Bauvorschrift in der Fassung vom 05.02.2014 als Satzung beschlossen.

Dem Bebauungsplan wird die Begründung in der Fassung vom 05.02.2014 beigefügt.

 


Nach kurzen Ausführungen von Frau Herbst zur Höhe der im Eingangsbereich vorgesehenen baulichen Anlagen und zur verkehrlichen Erschließung des Gebietes erklärte Herr Schulz, dass es seiner Meinung nach nicht notwendig sei, die Planstraße A3 wie im Plan vorgesehen zu führen. Für die spätere Erschließung zukünftiger Baugebiete im Westen sehe er auch den Rohrkampsweg als eine mögliche Erschließungsstraße an. Da seine Fraktion die Bedenken der Anwohner der Mönkeburgstraße sehr ernst nehme, stelle er den ergänzenden Antrag, die Erschließungsstraße A3 nicht wie im Entwurf vorgesehen bis an den Ahrbergenweg heranzuführen, sondern die vorhandene kleine „Grünzone“ zu belassen.

Frau Heller sprach sich im Namen ihrer Fraktion ebenfalls dafür aus, die Erschließungsstraße A3 nicht bis direkt an den Ahrbergenweg heranzuführen.

Herr Rheinhardt machte deutlich, dass auch seine Fraktion die vorgetragenen Bedenken zur Kenntnis genommen und abgewogen habe, dem Bebauungsplan jedoch in der vorliegenden Form zustimmen werde.

Herr Schrader führte aus, dass das Profil der Planstraße A3 aufgrund der vorgetragenen Bedenken bereits eingeengt worden sei. Um sich die spätere Option, den ÖPNV durch das Gebiet führen zu können, offen zu halten, spreche er sich gegen eine weitere Einengung des Straßenprofils aus. Inwieweit später folgende Baugebiete alleine durch diese Straße erschlossen werden sollten, könne mit diesem Bebauungsplan noch nicht reguliert werden.

Herr Köneke sprach sich im Namen seiner Fraktion ebenfalls für die Planung und auch für die Anbindung der Erschließungsstraße A3 an den Ahrbergenweg aus. Für den Fall der Ausweisung weiterer Baugebiete im Westen sehe die CDU jedoch die Notwendigkeit, eine weitere Erschließungsstraße hierfür auszuweisen.

Herr Hunze ergänzte, dass mit dem Bebauungsplan „Nördlich Zilleweg“ noch nicht über die Erschließung weiterer Baugebiete beschlossen werde.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses stimmten mit zwei Ja- und sieben Nein-Stimmen gegen den von Herrn Schulz gestellten Ergänzungsantrag.