Beschluss:
Der Radweg entlang der alten B 3 zwischen
Ortsausgang und Alt Engenser Weg soll für die Öffentlichkeit wieder freigegeben
werden.
Stellungnahme der Tiefbauabteilung:
Nach Auskunft des Kommunalen Schadenausgleich (KSA) entbinden derartige Schilder nicht von der Verkehrssicherungspflicht und damit auch nicht von der Pflicht des Winterdienstes.
Herr
Volker Plaß
wies darauf hin, dass der mit Baken abgesperrte Fahrradweg zwischen Zollstraße
und Alt Engenser Weg nach wie vor von sehr vielen Einwohnern sehr stark genutzt
werde und wieder freigegeben werden solle. Damit die Stadt nicht in der
Verkehrssicherungspflicht sei, könne ein Schild „Benutzung auf eigene Gefahr
und kein Winterdienst“ aufgestellt werden. Die Verwaltung werde gebeten, dieses
zu prüfen.
Herr
Thieleking
bat, den herausgerissenen Wegweiser wieder aufzustellen. Frau Vollmert erklärte, dass dieses nach Instandsetzung erfolgen
wird.
Der Ortsrat fasste einstimmig folgenden