Sitzung: 27.01.2014 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2013 0509
Beschluss:
Die Mitglieder des Bauausschusses stimmten einstimmig für den empfohlenen Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 8-08 für das Gewerbegebiet „Hülptingsen 5“ ist für den in Anlage 1 der Vorlage dargestellten Geltungsbereich aufzustellen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB i. V. §8 Abs.1 BauGB)
Herr Brand stellte die Planungsziele für den Bebauungsplan 8-08 für das Gewerbegebiet „Hülptingsen 5“ vor. Er diene der Schaffung von Gewerbegrundstücken und berücksichtige die Möglichkeit der Erweiterung nach Süden.
Durch die Freihaltung eines im Osten angrenzenden Flächenstreifens würde eine weitere Entwicklungsoption gewahrt. Herr Brand bat den Bauausschuss dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Herr Schrader begrüßte die Planung und stellte die Frage, wie die Fortführung des Straßenbereichs am ‚Lohgerberstraßen-Stumpf‘ angedacht sei.
Herr Brand erläuterte den Planungsgedanken zum Lückenschluss Lohgerberstraße/Leineweberstraße und stellte heraus, dass alle Entwicklungsoptionen zur verkehrlichen Anbindung offen gehalten würden.
Frau Weilert-Penk begrüßte die Planung, gab aber zu bedenken, dass die Aussage des ISEK zur ‚Freihaltung der Landschaft‘ nach Osten bedacht werden müsse.
Herr Bürgermeister Baxmann erklärte, dass die Planung nur weitere Optionen zulasse. Die bisherige politische Beschlusslage sei eindeutig -„keinen südöstlichen Ringschluss“.
Herr Fleischmann vertrat die Ansicht, dass es keiner weiteren Ausweisung von Gewerbeflächen in Hülptingsen bedürfe, da es ja schon genügend Probleme mit der Vermarktung der Gewerbegrundstücke in Burgdorf-Nordwest gebe. Außerdem würde man durch das Heranrücken der Gewerbeflächen an die stark bewohnte Fläche „Pilz“ eine Beeinträchtigung der Wohnqualität entstehen lassen.
Herr Bürgermeister Baxmann führte zu den Ausführungen des Herrn Fleischmann aus, dass die Flächen in Burgdorf-Nordwest vorwiegend für auswärtige Gewerbebetreibende vorgesehen seien und dass zurzeit ein großer Nachfragedruck in Burgdorf-Nordwest bestehe, so dass weitere Flächen demnächst mit dem 2. Abschnitt entwickelt werden müssten. Die Gewerbeflächen in Hülptingsen dienten vorwiegend der Vergabe an ortsansässige Gewerbebetreibende.
Herr Rheinhardt begrüßte das jetzt vorgesehene Planungsziel.
Herr Schulz verdeutlichte die sehr wohl gegebene Vereinbarkeit des Nebeneinanders eines ‚abgestuften Gewerbegebietes‘ mit einem angrenzenden Wohngebiet am Beispiel des Gewerbegebietes „Nord-West“
Herr Köneke kam auf die Freihaltung von Trassen für verkehrliche Erschließungen zurück und betonte, dass solche Flächen später auch anderen Zwecken dienen könnten.
