Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt die Vorlage Nr. 2013 0536 zur Kenntnis.

 

 


Herr Köneke führt aus, dass er Bedenken hinsichtlich der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht außerhalb der geschlossenen Ortschaften an klassifizierten Straßen habe. Im Bereich Oldhorster Moor (K120) zwischen Blumenhof und Moormühle sowie weiterführend über die A 37 nach Klein Schillerslage muss beim Überholen von Radfahrern die durchgezogene weiße Linie überfahren werden. Hier sind Umbauarbeiten erforderlich, da andernfalls Verkehrsverstöße beim Überholen unumgänglich sind. Des Weiteren sieht er Probleme beim Begegnungsverkehr mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen.

 

Herr Herbst erläutert, dass die Region Hannover im Bereich der K120 für die Durchführung der notwendigen Änderungen zuständig ist. Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung der K120 wird in diesem Bereich keine erhöhte Gefährdung gesehen. Weiterhin weist er darauf hin, dass alle Radwege mit den zuständigen Baulastträgern, der Polizei und der Verkehrsbehörde bei einer Bereisung vor Ort in Augenschein genommen wurden und die Entscheidungen in enger Abstimmung getroffen wurden. Aus diesem Grund wird z. B. die Benutzungspflicht des Radweges zwischen Schillerslage und Burgdorf an der alten B443 nicht aufgehoben. Ein Bürger hat hier der Stadt bereits eine Klage angedroht, weil die Benutzungspflicht nicht aufgehoben wird.

 

Auf die Befürchtung von Herrn Bublitz, dass notwendige Unterhaltungsarbeiten an Radwegen bei einer Aufhebung der Benutzungspflicht nicht mehr durchgeführt werden, erwidert Herr Baxmann, dass Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Unterhaltung der Radwege die Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel durch die politischen Gremien sei.

 

Herr Peters weist abschließend darauf hin, dass Bedenken hinsichtlich der Aufhebung der Benutzungspflicht kritisch darauf geprüft werden sollen, ob im Einzelfall andere Möglichkeiten bestehen.