Nachtrag: 03.12.2013
Sitzung: 09.12.2013 Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2013 0426/1
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung des Gebührentarifs der Friedhofsgebührensatzung in
der Fassung vom 03.12.2013 wird beschlossen. Für die Gebühr für die
Verleihung der Nutzungsrechte wird ein Kostendeckungsgrad von 60 % festgelegt.
Herr Weinel ließ über die Alternativen 1 und 2 der Vorlage einzeln abstimmen.
Die Alternative 2 wurde einstimmig abgelehnt. Zur Alternative 1 fasste der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen folgenden einstimmigen