Nachtrag: 03.12.2013

Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung des Gebührentarifs der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung vom 03.12.2013 wird beschlossen. Für die Gebühr für die Verleihung der Nutzungsrechte wird ein Kostendeckungsgrad von 60 % festgelegt.

 

 


Herr Weinel ließ über die Alternativen 1 und 2 der Vorlage einzeln abstimmen.

 

Die Alternative 2 wurde einstimmig abgelehnt. Zur Alternative 1 fasste der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen folgenden einstimmigen