Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Philipps erläuterte, dass nach Vorliegen der Novembersteuerschätzung beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer der Ansatz für das Haushaltsjahr 2014 um 271.000,00 € reduziert werden müsse. Im laufenden Jahr erhalte die Stadt Burgdorf zwar einen Mehrertrag von 67.700,00 €, tatsächlich falle die Zahlung am Jahresende aber höher aus. Daher müsse zu Beginn des Jahres 2014 mit der Abrechnung für das Jahr 2013 ein Betrag von 274.600,00 € zurückgezahlt werden.

 

Die vorläufigen Berechnungsgrundlagen für den Finanzausgleich – so Herr Philipps - liegen jetzt vor. Danach erhöht sich der vorläufige Grundbetrag für das Jahr 2014 auf 873,64 €. Im Haushaltsplan-Entwurf für 2014 wurde gegenüber dem Grundbetrag 2013 (810,67 €) nach den Orientierungsdaten von einer Steigerung um 4 % ausgegangen (843,00 €). Im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2014 sei vorgesehen, den Anteil der Kommunen an den Schlüsselzuweisungen auf 50,4 % zu erhöhen, was für Burgdorf rd. 787.000,00 € höhere Schlüsselzuweisungen bedeuten würden. Auch bei den Aufgaben für den übertragenen Wirkungskreis kann ein Mehrertrag von 25.100,00 € berücksichtigt werden. Durch die höheren Schlüsselzuweisungen sei aber eine höhere Regionsumlage zu zahlen. Die Hebesätze für 2014 sollen nach einer Freitag Mittag von der Region erhaltenen Mail aber ebenfalls noch etwas stärker reduziert werden, so dass der Haushaltsansatz noch um 111.800,00 € reduziert werden kann. Die Veränderungen werden in die 2. Änderungsliste aufgenommen.

 

Weiterhin teilte Herr Philipps mit, dass die über die 1. Änderungsliste herausgenommenen Zahlungen im Sozialhaushalt wieder eingestellt werden müssen, da seitens der Region aufgrund von Softwareproblemen eine reibungslose Abwicklung der Zahlungen an die Hilfeempfänger nicht sichergestellt werden kann. Von daher werden bis auf weiteres die Zahlungen über den Haushalt der Stadt Burgdorf abgewickelt werden müssen.

 

Auf die Frage von Herrn Zschoch, ob die Finanzierung einer neuen Ballsporthalle an der Gudrun-Pausewang-Grundschule im Haushaltsplan-Entwurf bereits berücksichtigt sei, erklärte Herr Kugel, dass hier im Jahr 2014 erst eine Prüfung der Finanzierbarkeit – auch einer evtl. Mitfinanzierung durch Dritte – erfolgen solle. Danach erst können die Ansätze in nachfolgende Haushaltspläne aufgenommen werden.

 

Von den Ausschussmitgliedern wurde hinterfragt, ob die auf S. 443 beim Produkt 55100 aufgeführte Maßnahme „Grünflächen Gewerbegebiet Hülptingsen III“ mit einem Ansatz von 92.600,00 € notwendig sei.

 

Antwort über Protokoll:

Über die 1. Änderungsliste konnte der Betrag auf 76.000,00 € reduziert werden, da der Weg vollständig in wassergebundener Bauweise erstellt werden kann.

In den Bebauungsplänen Nr. 8-6 und Nr. 8-5/1 sind die Grünflächen als "begehbare Grünflächen" ausgewiesen und dienen gleichzeitig als Kompensationsflächen für die Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch die Bebauung entstanden sind.

 

Üblicherweise wurden in der Vergangenheit derartige begehbare Grünflächen mit einem wassergebundenen Weg versehen. Nach Fertigstellung des Wohngebietes "Östlich Beerbuschweg" soll die Wegeverbindung zwischen Wohngebiet, Gewerbegebiet und östlich angrenzender freier Landschaft für Fußgänger und Radfahrer in den in den B-Plänen ausgewiesenen begehbaren Grünzugen hergestellt werden.

 

Die Grünflächen sind gemäß des Bebauungsplans zu bepflanzen, damit sie ihre Funktion als Ausgleichsflächen erfüllen können.

 

Im Jahr 2013 wurden bereits 5.000,00 € im Haushalt eingestellt, damit die Ausschreibung der Arbeiten durch ein Ingenieurbüro vorbereitet werden kann. Der Auftrag hierfür ist erteilt worden und das Ingenieurbüro hat die Leistung bereits erbracht. Gleichzeitig wurde im Haushalt 2013 eine VE in Höhe von 76.000,00 € für den Bau und die restlichen Leistungsphasen nach HOAI eingestellt.

 

Das Ingenieurbüro hat einen Anspruch auf die beauftragte Summe in Höhe von 8.540,00 €, auch wenn nur ein reduzierter Ausbau der Grünanlagen erfolgt. Die Bepflanzung ist zwingend herzustellen und verursacht Kosten von rd. 17.000,00 €.

 

Ohne die Herstellung der Wegeverbindung macht die Ausweisung der begehbaren Grünzüge in den Bebauungsplänen wenig Sinn. Eine spätere Herstellung der Wegeverbindung ist möglich, verursacht, bedingt durch den höheren Aufwand, jedoch deutlich höhere Kosten.

 

 

Herr Schulz sprach die in der Weststadt geplante Neuanlage einer Skaterfläche an und schlug vor, in diesem Zusammenhang auch den Bolzplatz vom Zilleweg dorthin zu verlegen. Dadurch könnte mehr Bauland im Baugebiet Zilleweg geschaffen und künftige Diskussionen wegen Lärmbelästigungen vermieden werden.

 

Die Ausschussmitglieder waren sich darüber einig, die in der 1. Änderungsliste aufgeführten Veränderungen zum Haushaltsplan-Entwurf zusammen mit der 2. Änderungsliste zu beraten.