Frau Meißner äußerte, dass es des Öfteren schon vorgekommen sei, dass der Einkaufsfahrdienst des Seniorenrates beim Bringen und Abholen der Seniorinnen und Senioren am Rewe-Parkplatz einen Strafzettel erhalten habe. Der Fahrdienst müsse zum Ein- und Aussteigen der Seniorinnen und Senioren einen Behindertenparkplatz benutzen. Sie fragte nach, ob es seitens der Verwaltung möglich sei, bei der Ausstellung eines Strafzettels, ‚ein Auge zuzudrücken‘.

 

Herr Kugel antwortete, dass dies an die entsprechende Fachabteilung weitergeleitet werde, er jedoch nichts versprechen könne.

 

Herr Dralle regte an, mit der Firma REWE zu sprechen, ob ein entsprechender Parkplatz bereitgestellt werden könne, da dort ausreichend Behindertenparkplätze zur Verfügung stehen würden.