Beschluss:
Die
Neufassung des Gebührentarifs der Friedhofsgebührensatzung mit der o. g.
Änderung wird beschlossen. Für die Gebühr für die Verleihung der Nutzungsrechte
wird ein Kostendeckungsgrad von 60 % festgelegt.
Frau Riessler bat, folgende Änderung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Burgdorf aufzunehmen:
Zur Verdeutlichung, dass für eine stundenweise Nutzung des Kühlraumes kein Teilbetrag der Gebühr berechnet wird, soll in die Friedhofsgebührensatzung unter „7.4. Benutzung des Kühlraums“ (Seite 65 der Vorlage) der Zusatz je angefangenen Tag eingearbeitet werden.
Der Ortsrat fasste einstimmig folgenden empfehlenden