Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr V. Plaß verlas die Anfrage und fasste die Antwort der Stadt wie folgt zusammen: Zwei Bauplätze sind derzeit noch nicht bebaut. Die Grundstücke haben eine Bauverpflichtung innerhalb von zwei Jahren nach Kaufvertragsabschluss. Diese ist noch nicht abgelaufen. Sollte ein Grundstück zurückgegeben werden, gelten die ursprünglichen Vergabekriterien.