Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Satzung zur 3. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Burgdorf wird mit der o. g. Änderung beschlossen.


Frau Krause bat, folgende Änderung zu § 15 Abs. 1 zusätzlich aufzunehmen:

 

Satz 1 bleibt (derzeit geltende Regelung)

 

Nach Satz 2 werden folgende Sätze eingefügt:

 

„Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten ist auf Antrag des Nutzungsberechtigten auch vor Ablauf der Nutzungszeit möglich. Bei einer vorzeitigen Verlängerung des Nutzungsrechts darf die volle Nutzungszeit (§ 14 Abs. 1), gerechnet ab Antragseingang, nicht überschritten werden. Satz 2 gilt entsprechend.“

 

Die nachfolgenden Sätze verschieben sich entsprechend.

 

Der Ortsrat fasste einstimmig folgenden empfehlenden