Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Neufassung des Gebührentarifs der Friedhofsgebührensatzung wird beschlossen. Für die Gebühr für die Verleihung der Nutzungsrechte wird ein Kostendeckungsgrad von 60 % festgelegt.


Sowohl Herr B. Plaß als auch Herr V. Plaß sprachen sich dafür aus, für die Nutzungsrechte einen Kostendeckungsgrad von 60 % anzustreben. Es wurde darauf hingewiesen, dass sich die Begräbniskultur von der klassischen Erdbestattung zu neuen Urnenbeisetzungsformen wandelt. Es ist abzuwägen, dass einerseits die Friedhöfe möglichst kostendeckend arbeiten müssen, da bei einer Unterdeckung die Allgemeinheit die Kosten tragen muss. Andererseits muss auch bedacht werden, dass ein Begräbnis für die Angehörigen bezahlbar bleibt.

 

Der Ortsrat fasste einstimmig folgenden empfehlenden