Frau Elfe teilte mit folgendes mit:

a) Sachstand Um- und Anbau Feuerwehrhaus Weferlingsen

Der Rohbauer wird noch 2-3 Wochen tätig sein, bevor die Zimmerarbeiten beginnen können. Am Montag wird das Material angeliefert und die Fundamentarbeiten werden weitergeführt. Ebenfalls am Montag ist ein Kran bestellt, um den Masten zu entfernen.

Ein Termin mit dem Baumkontrolleur/Gärtnerbauhof zur Abstimmung der Schutzmaßnahmen um die Bäume, ist für nächste Woche geplant.

Die Ausschreibung für die Türen und Tore läuft. Ein Teil der Gewerke wird über Jahresvertragsfirmen der Stadt abgewickelt. Es ist zurzeit äußerst schwierig Angebote zu bekommen, bzw. Firmen zu finden, die überhaupt ein Angebot abgeben wollen. Alle Firmen sind stark beschäftigt.

Herr Hinz fragte nach, ob die Nachbarn gegen die Baugenehmigung Widerspruch eingelegt haben.

(Nachtrag über Protokoll: Nach Erteilung der Baugenehmigung am 30.10.2013 wurde den Beteiligten (Nachbarn) die Baugenehmigung zugestellt. Die Widerspruchfrist beträgt 4 Wochen. Es ist ein Widerspruch eingegangen.)

b) Feuerwehrbeschaffungskartell: Außergerichtliche Einigung zum Drehleiterkartell

Mit der Vorlage 2013 0468 wurde diese Mitteilung an alle Ratsmitglieder übersandt.

Neben dem Kartell für Feuerwehr-Löschfahrzeuge hatten sich die beiden Hersteller von Feuerwehr-Drehleitern, die Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH, sowie die Metz Aerials GmbH & Co. KG /Rosenbauer AG, zu einem weiteren Kartell zusammen­geschlossen. Kartellgegenstand waren die Aufbauten von Drehleiterfahrzeugen, der Kartellzeitraum erstreckte sich über die Jahre 1998 bis 2007. In Anlehnung an das Ausgleichsverfahren im Löschfahrzeugkartell haben die Kommunalen Spitzenverbände mit den betroffenen Unternehmen erneut eine außergerichtliche Regulierung vereinbart, um kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Kommunen erhalten eine Kompensation, wenn sie im Rahmen von Beschaffungsverfahren im Zeitraum zwischen dem 01.01.2000 und dem 30.11.2007 eine Drehleiter der Normtypen DLK 23-12 von Iveco Magirus oder Metz – einschließlich verbundener Unternehmen – erworben haben.

Die Stadt Burgdorf hat im Jahr 2000 eine Drehleiter der Fa. Metz DLK  23-12 erworben. Die Ausschreibung begann mit der Veröffentlichung am 14.02.2000.

Derzeit werden die für einen Ausgleichsantrag erforderlichen Unterlagen abgestimmt, sobald dies abgeschlossen ist, kann mit der zügigen Abwicklung der außergerichtlichen Regulierung begonnen werden. Die kommunalen Spitzenverbände werden dann die Kommunen unterrichten.

Die Verwaltung wird sich dann, wie bereits im Regulierungsverfahren – Feuerwehr-Löschfahrzeuge -, der Regulierungsvereinbarung anschließen und 1 Fahrzeug, die Drehleiter DLK 23-12, zur Regulierung anmelden. Wenn dieser entsprochen wird, ist ein Kompensationsbetrag in Höhe von 14.500,00 € zu erwarten.