Einstimmig fasste der Rat folgenden
Beschluss:
A) Von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren
- der in der Zeit vom 02.01.2013 bis zum
16.01.2013 durchgeführten Information der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr.
2 BauGB,
- der in der Zeit vom 23.04.2013 bis zum
23.05.2013 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a
Abs. 2 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB,
- der Behördenbeteiligung durch das Schreiben vom
19.04.2012 gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a
Abs. 2, § 13a Abs. 2 und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB,
wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung in
Kapitel 5.3 beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.
B) Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren
wird die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-09 „Im Kreitwinkel“ in der
Fassung vom 01.10.2013 als Satzung beschlossen. Dem Bebauungsplan wird die
Begründung in der Fassung vom 01.10.2013 beigefügt.