Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

Herr Obst wies darauf hin, dass sich seit dem Marktspiegel-Cup am Eingang des Burgdorfer Stadions ein Werbeschild befinde, auf dem das Stadion als "Marktspiegel-Arena" bezeichnet werde. Herr Kugel erklärte, die angebrachte Beschilderung sei nicht beanstandungsfähig. Herr Baxmann erklärte, man müsse der TSV Burgdorf als Betreiberin der Sportanlage das Recht zugestehen, aus Werbung Einnahmen zu erwirtschaften. Herr Runge stimmte dem zu, betonte jedoch, dass diese Werbung nicht vom Verkehr ablenken dürfe.