Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es werden folgende Produkte von Herrn Herbst angesprochen:

 

Teilhaushalt 8

Produkt 55200 Öffentliche Gewässer/Wasserbauliche Anlagen

 

Seite 377       15. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

                   18. Transferaufwendungen

                   Hierunter fallen u.a. Zuschüsse. Wenn die Stadt Burgdorf sich an dem Projekt „Möschgraben“ beteiligt (siehe Vortrag von Herrn Brinkmann/NABU), sind hier 7.000 € über die Haushaltsänderungsliste nachzumelden.

 

 

Seite 381       15. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

                   18. Transferaufwendungen

 

Produkt 56100 Umweltschutzmaßnahmen

 

Seite 384       2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen

                   Darunter fällt ab 2014 der Zuschuss an den BMU für den Klimaschutzmanager

                   13. Aufwendungen für aktives Personal

 

                   Über die Haushaltänderungsliste wären 7.500 € für Passivhausberatungen einzustellen, sofern es von den politischen Gremien gewünscht wird.

 

Teilhaushalt 9

Produkt 12203 Verkehrswesen

 

Seite 394       13. Aufwendungen für aktives Personal

                   Darin enthalten ist der Aufwand für die zusätzliche Stelle bei Abt. 39. Sofern diese nicht eingerichtet wird, reduziert sich der Ansatz um etwa 38.000 €.

 

Produkt 53800 Abwasserbeseitigung

 

Seite 407       5380002 Klärschlammbehandlung KA

                   53810.787110

                   In der Anlage 3 wird die Vorlage 2009 0627 beigefügt. Dieser ist ein Beiblatt mit aktualisierten Beträgen angefügt.

 

                   538001235 Kanalnetz Stadt

 

Produkt 54100 Gemeindestraßen

 

Seite 414       54100.421201 Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze, Bordsteinabsenkungen

                   Herr von Oettingen erkundigt sich nach der Maßnahme „Umbau des Kreisels Weserstraße“. Herr Herbst erläutert, dass diese Maßnahme voraussichtlich wegen der Aufhebung der Benutzungspflicht von Radwegen nicht zum Tragen kommt. Hier gibt es noch Klärungsbedarf mit der NLStBV. Voraussichtlich werden die Mittel gestrichen.

 

Seite 416       5410001 Erneuerung von Fahrbahnbelegen

                   2013 wurden keine Erneuerungen durchgeführt, daher in 2014 ein entsprechender Bedarf.

 

Herr Köneke erkundigt sich bezogen auf das Baugebiet Zilleweg, ob sich die Grundstücksflächen bereits im Eigentum der Stadt befinden. Der Ansatz auf Seite 47 (Teilhaushalt 1, Produktbereich 57) für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden erscheint ihm sehr gering. Herr Herbst sichert eine Beantwortung über das Protokoll zu.

 

Antwort über Protokoll:

Nach Auskunft von Abt. 80 befinden sich die Grundstücksflächen noch nicht im Eigentum der Stadt Burgdorf, jedoch liegen entsprechende Verkaufsangebote vor. Die Finanzierung des Kaufes erfolgt durch zu übertragende Mittel.

 

Seite 416       5410013020 Stadtstraßenerneuerung Nordstraße

                   Die Anliegerversammlung wird vorbereitet und soll Anfang 2014 stattfinden. Ausbaubeginn soll im Frühjahr 2014 sein.

 

Seite 417       5410023 Baumaßnahmen Radverkehrskonzept

                   Fördermittel in Höhe von 19.000 € sind hier noch nicht berücksichtigt. Eine entsprechende Meldung erfolgt dann über die Haushaltsänderungsliste.

 

Produkt 54500 Straßenreinigung

 

Seite 426       545001206 Ersatzbeschaffung kleine Kehrmaschine

 

Produkt 54501 Straßenbeleuchtung

 

Seite 431       545011304 Umsetzung des Beleuchtungserneuerungskonzeptes LED

                   Durch ein niedrigeres Ausschreibungsergebnis reduzieren sich die Ausgaben von 125.000 € auf 90.000 €. Eine entsprechende Änderung erfolgt über die Haushaltsänderungsliste.

 

Produkt 55100 Öffentliches Grün/Landschaftsbau

 

Seite 443       5510008 Grünanlagen östlich Beerbuschweg

                   VE wird hier aktiviert.

 

Allgemein weist Herr Herbst darauf hin, dass 2014 die Maßnahmen umgesetzt werden, bei denen 2013 der Straßenausbau erfolgt ist (Baugebiet östlich Beerbuschweg, Flachsfeld II).

 

Seite 443       5510009 Grünflächen Gewerbegebiet Hülptingsen III

                   Der Ansatz in Höhe von 92.600 € wird noch um 17.600 € reduziert (wie in der Mitteilungsvorlage genannte Kosten in Höhe von 75.000 €).

 

Produkt 55300 Friedhöfe / Bestattungen

 

Seite 446       15. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

                   55300.421200: entsprechende Vorlagen zu den Planungen in Otze und Ramlingen-Ehlershausen sind erstellt

                   55300.427100: Bodengutachten Otze zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise

 

Produkt 57300 Bauhöfe

 

Seite 456       Ersatzbeschaffungen

                   Herr Köneke fragt an, wo das abgängige Fahrzeug im Haushalt berücksichtigt wird.

 

                   Antwort über Protokoll:

                   Nach Auskunft von Abt. 20 wird grundsätzlich zwischen Haushaltsplanung und Haushaltausführung unterschieden. In der Haushaltsplanung wird weder der Ertrag noch die Einzahlung berücksichtigt.

In der Ergebnisrechnung für 2014 wird der Ertrag aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgütern (VG) über 1000 € unter 57300/531200 berücksichtigt (Beispiel Ersatzbeschaffung Piaggio Gärtner).

Im Haushaltsplan für das Jahr 2016 taucht diese Summe im Teilergebnishaushalt unter Pos.22 in der Spalte Rechnungsergebnis 2014 dann erst wieder auf.

In der Finanzrechnung für 2014 wird die Einzahlung aus der Veräußerung von beweglichen VG über 1000 € unter 57300/683110 berücksichtigt.

Im Haushaltsplan für das Jahr 2016 erscheint diese Summe im Teilfinanzhaushalt  unter Pos.18 in der Spalte Rechnungsergebnis 2014 erst wieder.

Dieses gilt für eine Ersatzbeschaffung, wenn das alte Investitionsgut bereits abgeschrieben (buchhalterisch nicht mehr werthaltig) ist.

 

Sollte das alte Investitionsgut noch nicht abgeschrieben sein, erfolgt in der Ergebnisrechnung für 2014 eine Aufwandsbuchung in Höhe des Restwertes unter 57300/532200 sowie eine Ertragsbuchung unter 57300/531200 in Höhe der Verkaufswertes. Aus der Differenz dieser beiden Konten kann man dann erst erkennen, ob es sich tatsächlich um einen Ertrag oder einen Aufwand handelt.

Im Haushalt sind diese Buchungen dann ebenfalls als Summen erst für das Jahr 2016 zu erkennen.

 

Dieses Verfahren erfolgt so, weil es sich bei der Veräußerung von Anlagevermögen um sogenannte „außerordentliche Vorgänge“ handelt. Diese werden in der Planung nicht berücksichtigt!

 

 

Seitens Frau Heldt wird angefragt, ob die veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen in Bezug zur Rekommunalisierung der Bestattungs- und Pflegearbeiten stehen. Dies wird von Herrn Herbst bejaht.

 

Allgemein verweist Herr Herbst auf die teilweise angefügten Erläuterungen in der Haushaltssatzung, die entsprechende Hinweise auf die Mittelverwendung geben.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr hat von der Vorlage Nr. 2013 0455 Kenntnis genommen.