Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat beschließt, ab 01.08.2014 in den Krippengruppen der Stadt Burgdorf und denen in freier Trägerschaft im Sinne eines Einstiegs für täglich zwei Stunden auf Tarifvertragsgrundlage für Sozialassistentinnen und Sozialassistenten eine Dritte Kraft einzusetzen. Gegebenenfalls können auch eine FSJ-Kraft/Kraft im Bundesfreiwilligendienst oder entsprechend qualifizierte Kräfte eingestellt werden.

 

Die Hälfte der Kosten wird von den Eltern über Gebühren getragen, die andere aus dem Gesamthaushalt bestritten.

 

Die Verwaltung wir gebeten, die Kosten darzustellen unter Berücksichtigung einer Gleichbehandlung von städtischen Einrichtungen und denen freier Träger.

 

Nach zwei Jahren findet eine Evaluation statt.

 


Tagesordnungspunkt 5 und Tagesordnungspunkt 5.1 werden gemeinsam behandelt. Herr Kugel betont, dass sich die Stadt nicht gegen eine Dritte Gruppenkraft ausspreche, jedoch eine finanzielle Beteiligung der Eltern befürworte. Die in der Ergänzungsvorlage dargestellten Gebührensätze beziehen sich auf eine zweistündige Betreuungszeit unter Berücksichtigung einer hälftigen Kostenbeteiligung der Eltern und der politisch geforderten Progression.

 

Sofern sich der Jugendhilfeausschuss für eine Dritte Krippenkraft und eine hälftige Kostenbeteiligung der Eltern über eine Erhöhung der Krippengebühren ausspreche, müssen im Stellenplan insgesamt 1,5 Stellen berücksichtigt werden. Die Bruttoarbeitgeberkosten betragen je Jahr und Gruppe rund 7.200 €. Im Haushalt müssen daher jährlich für insgesamt 18 Krippengruppen 64.800 € (3.600 € je Gruppe) zusätzlich bereitgestellt werden.

 

Herr Paul weist auf die Tarifbindung der St. Paulus-Kirchengemeinde hin, die auch für geringfügig Beschäftigte gilt. Die St. Paulus-Kirchengemeinde könne einer Budgetierung nicht zustimmen, da diese zu einer Schlechterstellung der Freien Kindertagesstättenträger führe. Wünschenswert sei, zwischen Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, FSJ-Kräften/Kräften im Bundesfreiwilligendienst oder qualifizierten Tagespflegepersonen wählen zu können. Die finanziellen Auswirkungen seien vergleichbar.

 

Frau Hoffmann-Pilgrim gibt zu bedenken, dass ohne Vorgabe einer Mindestqualifikation die Personalauswahl unbegrenzt möglich sei.

 

Frau Leykum bittet den bevorstehenden Beschluss als ersten Schritt bzw. Einstieg in eine verbesserte Betreuungssituation in den Krippengruppen zu verstehen. Herr Bürgermeister Baxmann äußert sich kritisch zur gewählten „Einstiegsformulierung“.

 

Der Jugendhilfeausschuss spricht sich einstimmig für folgenden von Frau Gersemann im Vorfeld vorbereiteten und in der Sitzung gemeinsam überarbeiteten Beschlussvorschlag aus: