Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Mitglieder des Bauausschusses fassten einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-86 „Eseringen“ (Bebauung des Grundstücks der ehemaligen Obdachlosenunterkunft Eseringer Straße) soll mit dem Ziel der Baulückenschließung einschließlich Hinterliegerbebauung eingeleitet werden (Einleitungsbeschluss nach § 2 BauBG).

Dieser Bebauungsplan Nr. 0-86 „Eseringen“ soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB im so genannten „beschleunigten Verfahren“ aufgestellt werden.


Herr Brinkmann erläuterte die Vorlage.