Die Mitglieder des Bauausschusses fassten
einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:
Das
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 0-86 „Eseringen“ (Bebauung
des Grundstücks der ehemaligen Obdachlosenunterkunft Eseringer Straße) soll mit
dem Ziel der Baulückenschließung einschließlich Hinterliegerbebauung
eingeleitet werden (Einleitungsbeschluss nach § 2 BauBG).
Dieser Bebauungsplan Nr. 0-86 „Eseringen“ soll als Bebauungsplan der
Innenentwicklung gemäß §13a BauGB im so genannten „beschleunigten Verfahren“
aufgestellt werden.
Herr Brinkmann erläuterte die Vorlage.