Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 13, Enthaltungen: 0

Mit 19 Ja- und 13 Nein-Stimmen fasste der Rat folgenden

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Hebesatzsatzung vom 24.10.2013 in der sich aus der Anlage 1 zum Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen vom 23.09.2013 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage B beigefügten) Fassung zu erlassen.


Herr Weinel informierte über eine Formulierungsänderung der Beschlussempfehlung.

 

Herr Fleischmann erinnerte daran, dass die Erhöhung der Hebesätze eine Folge der Haushaltskonsolidierung sei und erklärte, dass er die Erhöhung der Grundsteuer für unsozial erachte, da sie auch auf Mieter umgelegt werde. Herr Fleischmann sprach sich gegen die Vorlage aus.

 

Herr Hinz erläuterte, dass die Erhöhung 2,4 % betrage und wies u.a. auf die Subventionierung der Kindergartengebühren aus den Grundsteuereinnahmen hin. Grundsteuer sei nicht Volumen bemessen, die Erhöhung stelle lediglich einen Inflationsausgleich dar. Er informierte darüber, dass Burgdorf im Regionsvergleich die viertniedrigste Grundsteuer erhebe.

 

Herr Kuyucu verwies auf die fortgeschrittene Uhrzeit und erinnerte daran, dass Ratsmitglieder keine Berufspolitiker seien und zum Teil Familie hätten. Er regte an, die Redezeiten durch eine Änderung der Geschäftsordnung anzupassen und beratungsintensive Tagesordnungspunkte künftig abzusetzen und ggfs. einzeln zu beraten.

 

Herr Obst erklärte, dass er Vergleiche mit anderen Kommunen nicht immer für sinnvoll halte und kritisierte die Wirkung der Erhöhung der Hebesätze z.B. für Rentner.

 

Herr Baxmann erläuterte, dass auch die Stadt Preissteigerungen z.B. bei Strom- und Personalkosten unterliege. Angemessene Erhöhungen müssten erfolgen, damit die Schere zwischen dem, was sich die Stadt leisten könne und was sie leisten müsse, nicht weiter auseinander gehe.

 

Frau Gersemann war während der Abstimmung nicht anwesend.