Herr Brinkmann berichtete ausführlich über die Ergebnisse der Bodenuntersuchung auf dem Grundstück Eseringer Str. 19, 20 und 21. In der Sitzung des Bauausschusses am 03.06. diesen Jahres war bereits mitgeteilt worden, dass das o.g. Plangebiet den Auswertungen alliierter Luftbilder zufolge im 2. Weltkrieg bombardiert worden sei und dass nach Auskünften der Zentralen Polizeidirektion Hannover (Kampfmittelbeseitigungsdienst) das Vorhandensein von Blindgängern im Plangebiet nicht ausgeschlossen werden könne. Allerdings habe der daraufhin seitens der Stadt Burgdorf beauftragte Kampfmittelbeseitigungsdienst keine umfassende Kampfmittelsondierung durchführen können, da erste Sondierungen zu dem Verdacht führten, dass das gesamte Plangebiet unter der Erdoberfläche mit Bauschutt, Müll und dergleichen verunreinigt sei. Ein beauftragtes Fachbüro habe daraufhin am 09.08.2013 Bodenuntersuchungen durchgeführt. Das Büro komme nach Auswertung der Bodenproben zu folgenden Ergebnissen:

 

-Der Boden im Plangebiet sei mit Ausnahme der Fläche der ehemaligen Obdachlosenunterkunft kontaminiert und sollte daher vollständig abgetragen und fachgerecht entsorgt bzw. verwendet werden.

-Die auf der (in der Anlage beigefügten) Karte grün markierten Bereiche seien am geringsten belastet und könnten in technischen Bauwerken wieder verwendet werden (z.B. für den Bau von Lärmschutzwällen).

-Die gelb markierten Bereiche seien stärker belastet und könnten nur sehr eingeschränkt verwertet werden (nur unter einer wasserundurchlässigen Schicht).

-Bei dem orange markierten Bereich handele es sich um ehemalige Bombentrichter, die mit Deponiemüll verfüllt wurden. Dieser Müll sei gesondert zu entsorgen.

 

In der Summe, so Herr Brinkmann schätze das Fachbüro die Entsorgungskosten für den gesamten Planbereich auf 35.000 € netto, also 42.000 € brutto. Abt. 61 empfehle, die Entsorgung entsprechend der Empfehlung des Fachbüros durchzuführen. Nach Abfuhr des Bodens könne dann die abschließende Kampfmittelsondierung durchgeführt werden. Bei Wiederauffüllung des Geländes sei entsprechend der Forderung der unteren Bodenschutzbehörde nachweislich unbelasteter Boden zu verwenden. Eine diesbezügliche Kostenschätzung liege noch nicht vor.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses sprachen sich einstimmig für die Durchführung der Bodensanierung und die Fortführung der Bauleitplanung aus.