Eine Anwohnerin der Mönkeburgstraße wies darauf hin, dass der Anlieferverkehr des Penny Marktes bereits ab 4.00 Uhr morgens stattfinde.

Herr Lehmann antwortete, dass die baurechtlichen Vorgaben der Lieferzeiten einzuhalten seien und die Bauverwaltung auf schriftliche Beschwerden hin die Angelegenheit prüfen werde.

 

Eine andere Anwohnerin der Mönkeburgstraße sah es als problematisch an, wenn der Bereich „Nördlich Zilleweg“ bebaut würde, entsprechende Landemöglichkeiten für Rettungshubschrauber vorzuhalten.

Herr Hunze antwortete hierauf, dass die Möglichkeit für die Landung eines Hubschraubers auch auf Regenrückhaltebecken und Sportplätzen gegeben sei.

 

Eine Anwohnerin stellte die Frage, ob es Aufgabe der Stadt sei, in Vorleistung zu treten, damit sich zwei Busse auf einer neu zu planenden Straße begegnen könnten. Für die Ausweisung altersgerechten Wohnens in den geplanten Mehrfamilienhäusern könne sie sich Tiefgaragen ideal vorstellen, so dass eine Ausweisung von Parkflächen im öffentlichen Straßenraum nicht mehr erforderlich sei, was und eine weniger breite Straße zur Folge haben könne.

Auf die Frage hinsichtlich des Begegnungsverkehrs von zwei Bussen erläuterte Frau Herbst, dass in der Vorbereitung der Planung mit der Firma RegioBus, die den Busverkehr in Burgdorf durchführe, ein Gespräch stattgefunden habe. Regiobus habe eine Fahrbahnbreite von 6m mitgeteilt, um hinsichtlich des Busverkehrs flexibel für die Zukunft sein zu können.

Zudem müsse man hier bedenken, so Frau Herbst, dass auch andere breite Fahrzeuge, z.B. Lieferfahrzeuge oder die Müllabfuhr, diese Straße nutzen müssten. Zwar müsse die Müllabfuhr nicht auf die Minute pünktlich einen bestimmten Ort erreichen, dies gelte jedoch für den Busverkehr, wenn er eine attraktive Alternative bieten solle.

Herr Lehmann ergänzte, dass für alle Wohngebäude nur die Anzahl von Einstellplätzen gefordert werden könne, die baurechtlich erforderlich sei. Im Sinne der Schaffung barrierearmen Wohnraumes habe man bereits vor, für die Errichtung der Mehrfamilienhäuser Fahrstühle vorzuschreiben. Wolle man nunmehr auch die Errichtung von Tiefgaragen zwingend vorschreiben, treibe dies die Baukosten in die Höhe, sodass es sehr schwer werde, Investoren für diese Bebauung zu finden.

 

Ein weiterer Einwohner behauptete, dass die Haupterschließungsstraße entgegen aller anderslautender Erklärungen der Verwaltung nur in der vorgesehenen Breite geplant werde, damit zu einem späteren Zeitpunkt ein Durchgangsverkehr von 1700 weiteren PKW pro Tag diese nutzen könne. Soweit man sich mit dem entsprechenden Verkehrsgutachten von 1998 beschäftigt habe, müsse man zwingend zu dem Schluss kommen, dass das Gutachten von 2013 falsch sei.

 

Hinsichtlich der Flächennutzungsplanänderung für die Nutzung „Wohnen mit Pferd“ äußerte eine Einwohnerin, dass sie sich nicht vorstellen könne, dass dies auf die Gegenliebe der Pensionspferdehalter in Otze stoßen werde.

Herr Hunze stellte fest, dass es in Otze nur noch einen Pensionspferdehalter gebe und der im Ortsrat vertretene Landwirt die Planung ausdrücklich begrüßt habe.

 

Auf die Frage einer Einwohnerin, ob zukünftig keine Querungshilfen mehr auf der Mönkeburgstraße vorgesehen seien, antwortete Herr Lehmann, dass sich weder der Rückbau der Querungshilfen noch die Verbreiterung der Mönkeburgstraße als Folge der Bauleitplanung „Nördlich Zilleweg“ ergäben.

 

 

Herr Hunze schloss die Sitzung um 19.10 Uhr.