Einstimmig
fasste der Rat folgenden
Beschluss:
Der
Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,
- der in der Zeit vom 04.12.2012 bis
18.12.2012 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB,
- der mit Schreiben vom 30.11.2012
durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit vom 28.05.2013 bis
28.06.2013 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB,
- der mit Schreiben vom 13.05.2013
durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,
und
beschließt die in der Begründung in Kapitel 10 beschriebenen Abwägungsvorgänge.
Der
Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren
und der Ergebnisse der Umweltprüfung den Bebauungsplan Nr. 2-17 „Golfplatzerweiterung
Ehlershausen“ in der Fassung vom Juli 2013 als Satzung.
Der
Rat beschließt dem Bebauungsplan die Begründung in der Fassung vom Juli 2013
beizufügen.