Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Mitglieder des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport fassten mit 8 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen und die Mitglieder des Bauausschusses einstimmig den folgenden empfehlenden Beschluss:

 

Die Gudrun-Pausewang-Grundschule wird als weiterhin eigenständig zu führende Schule in den Trakt C des Gymnasiums verlegt. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte einzuleiten. Dazu gehört zunächst die Beauftragung von Architekten- und Fachingenieurleistungen für das anstehende Vergabeverfahren.

 

Dieser Beschluss ergeht aufgrund folgender Prämissen:

·         Es wird angestrebt, den Umzug der Gudrun-Pausewang-Grundschule zum Schuljahresbeginn 2015/2016 umzusetzen.

·         Die Gudrun-Pausewang-Grundschule wird grundsätzlich dreizügig geführt.

·         Es wird ein prozessbegleitender Ausschuss mit Vertretern beider Schulen, der Eltern, der Politik, sowie der Verwaltung und Vertretern der Schüler des Gymnasiums eingerichtet, welcher die fortschreitenden Planungen und die Umsetzung begleitet.

·         Zentrale Fragestellungen, wie z.B. zur Schulhofgestaltung und Pausenorganisation, Sicherstellung ausreichender Parkmöglichkeiten für Lehrer und Schüler, Gewährleistung der Versorgung (Mensa) und die Errichtung einer baulichen Bewegungshalle werden unter Berücksichtigung und Einbindung der Interessen von Schulen und Schülern gelöst.

 


Die Sitzung des Bauausschusses, nunmehr zusammen mit dem Ausschuss für Schule, Kultur und Sport wurde um 19.00 Uhr fortgesetzt.

 

Herr Kugel erläuterte ausführlich den bisherigen Verfahrensablauf sowie den derzeitigen Sachstand und den weiteren Ablauf.

Angestrebt sei, den Umzug der Gudrun-Pausewang-Grundschule bereits für das Schuljahr 2015/16 durchzuführen. Der bauliche Zustand des Gebäudes der Gudrun-Pausewang-Grundschule erfordere ein zeitnahes handeln. Sollte die Grundschule in den sanierten C-Trakt des Gymnasiums einziehen, verbiete es sich, noch in das dann nicht mehr zu nutzende Gebäude zu investieren. Für den Haushalt 2014 seien die Mittel für die Einleitung des Verfahrens für die Variante 2 eingestellt worden. Dieser Haushaltsplanentwurf müsse am 25.10. diesen Jahres dem Rat vorgelegt werden, so dass man jetzt eine entsprechende Entscheidung benötige. Den von der SPD vorgelegten Fragenkatalog habe die Verwaltung nicht vollständig beantworten können, einige Dinge könne man erst im laufenden Prozess klären.

Herr Kugel wies ausdrücklich darauf hin, dass ein Beschluss für die Variante 2 in der heutigen Sitzung nicht zwingend bedeute, dass diese umgesetzt werde. Vielmehr sei der Beschluss erforderlich, um zunächst entsprechende Planungen vergeben zu können.

 

Frau Gersemann befürwortete eine Grundsatzentscheidung für die Variante 2. Für die SPD liege der Schwerpunkt auf dem Raumkonzept, welches unabdingbar eine Lösung für den Schulhof und die Mensa beinhalten müsse. Die Parkplatzsituation für die Lehrer sei zu klären, in der Prioritätenliste allerdings eher ans Ende zu setzen. Die SPD befürworte die Bildung eines begleitenden Ausschusses unter Beteiligung der Eltern-, Lehrer- und Schülervertreter.

 

Herr Fleischmann sprach sich gegen die Verlegung der Gudrun-Pausewang-Schule aus, da diese weder pädagogisch noch finanziell sinnvoll sei.

 

Angesichts der Aussagen von Herrn Fleischmann verwies Herr Obst auf eine voraussichtliche Einsparung von 200.000 € Betriebskosten pro Jahr.

 

Herr Braun sprach sich ebenfalls für die Variante 2 aus. Voraussetzung sei allerdings, dass gute Lösungen für die verschiedenen Herausforderungen gefunden würden. Dies alles bis 2015 zu realisieren, sehe er jedoch als schwierig an. Zur Parkplatzsituation schloss er sich im Namen seiner Fraktion den Ausführungen von Frau Gersemann an, denkbar sei durchaus auch ein bewirtschafteter Parkplatz.

 

Herr Schulz sprach sich im Namen seiner Fraktion ebenfalls für die Variante 2 aus. Er sah es als positive Begleiterscheinung, dass auch das Gymnasium von dieser Maßnahme profitiere.

 

Herr Hunze schloss sich Herrn Schulz an. Er schlug vor, für die „Problemlösungen“ Schulhof und Mensa einen Architektenwettbewerb auszuschreiben.

 

Frau Oerke sprach sich als Vertreterin der Lehrerschaft des Gymnasiums für die Variante 1 aus. Sie verstehe, warum jedoch vor dem finanziellen Hintergrund pragmatisch gedacht und die Variante 2 favorisiert werde. Als Lehrerschaft hege man aber große Bedenken, dass die Anforderungen aus der Machbarkeitsstudie wie gewünscht bzw. wie geplant umsetzbar seien. Für das Gymnasium bedeute diese Maßnahme eine beträchtliche Einschränkung während der Bauphase. Sie plädiere dafür, die Umsetzung aufgrund von Schulzeiten und Abiturprüfungen nach hinten zu verschieben.

 

Bürgermeister Baxmann erläuterte nochmals, dass es sich um ein sehr komplexes Projekt handele und die vorgetragenen Bedenken daher nur selbstverständlich seien. Um eventuellen Ängsten und Befürchtungen zu begegnen, sei es daher umso wichtiger, möglichst transparent zu handeln und alle Beteiligten in den Prozess einzubeziehen. Dies sei vor allem die Aufgabe der Verwaltung und des zu bildenden Arbeitskreises.

 

Frau Weilert-Penk befürwortete ebenfalls die Variante 2, brachte jedoch zum Ausdruck, dass sie die „Schulhoffrage“ als schwierig ansehe und schlug daher vor, die Errichtung eines baulichen Bewegungsraumes für die Schülerinnen und Schüler der Gudrun-Pausewang-Grundschule zu prüfen.

 

Auch Herr Köneke sprach sich für die Variante 2 aus, kritisierte jedoch, dass die Verwaltung nicht in der Lage gewesen sei, verschiedene von ihm gestellte Fragen, wie z.B. das Problem einer eventuellen Asbestsanierung und andere zur baulichen Substanz erforderliche Angaben zeitnah zu beantworten.

 

Bürgermeister Baxmann antwortete hierauf, dass diese Fragen nur über entsprechende Ingenieurleistungen beantwortet werden könnten, dies jedoch entsprechende finanzielle Mittel erfordere, welche erst jetzt durch den Grundsatzbeschluss im Haushalt 2014 zur Verfügung gestellt werden könnten. Das Personal der Gebäudewirtschaftsabteilung sei ausreichend ausgelastet, so dass man dies auch erst im Anspruch nehmen könne, wenn der politische Wille hinreichend definiert sei.

 

Herr Philipps ergänzte, dass zudem grobe finanzielle Schätzungen keinen Wert für die weitere Planung hätten.

 

Herr Morich schloss sich seinen Vorrednern, Frau Gersemann und Herrn Braun an.

 

Herr Schrader sprach sich ebenfalls für die Variante 2 aus.

 

Herr Ramadani sah sich als Schülervertreter aufgrund der fehlenden Informationen nicht in der Lage eine Entscheidung zu treffen.

 

Frau Meinig antwortete hierauf, dass es zwar Unwägbarkeiten gebe, d.h. dass Informationen fehlten, man diese Lücken jedoch erst dann schließen könne, wenn feststehe, in welche Richtung man sich bewegen wolle. Zudem bedeute, wie auch bereits durch Herrn Kugel dargelegt, der Beschluss nicht, dass die Variante 2 in jedem Fall auf Biegen und Brechen umgesetzt werde. Eine Vertagung der Grundsatzentscheidung sei zeitlich nicht vertretbar.

 

Frau Gersemann beantragte, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass auch ein Schülervertreter des Gymnasiums Mitglied des prozessbegleitenden Ausschusses werde.

 

Frau Weilert–Penk ergänzte, dass der Beschlussvorschlag darüber hinaus um die Möglichkeit der Prüfung eines zentralen Bewegungsraums für die Grundschülerinnen und –schüler erweitert werden sollte.