Der Ortsrat wies nochmals darauf hin, dass es sich in diesem Bereich aufgrund der mangelnden Ausleuchtung nach wie vor um einen Gefahrenpunkt insbesondere in den Wintermonaten handeln würde. Da es sich um eine Bundesstraße handelt, müsse auch der Bund die Kosten für die Straßenbeleuchtung im Bereich der B443 tragen.

 

Die Verwaltung werde daher gebeten, nach weiteren Möglichkeiten zu suchen, um eine Straßenbeleuchtung im Bereich der B443 vorzunehmen.

 

Antwort der Tiefbauabteilung:

Für die Herstellung und Unterhaltung der Beleuchtungsanlagen – auch an klassifizierten Straßen innerhalb der Ortslage – sind die Gemeinden im Rahmen der Daseinsvorsorge verantwortlich. Eine Kostenübernahme bzw. eine Kostenbeteiligung durch den Bund kommt daher nicht in Betracht.

 

Es wird nunmehr erneut mit der Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) Kontakt aufgenommen, um dort prüfen zu lassen, ob die bisherigen Bedenken hinsichtlich eines möglichen Abrutschens der Böschung bei der Durchführung der erforderlichen Tiefbauarbeiten (Kabelverlegung, Aufstellung der Beleuchtungsmasten) auch weiterhin bestehen. Vor einer möglichen Herstellung der Beleuchtung wäre außerdem der Abschluss einer Vereinbarung mit der NLStBV erforderlich.