1. Herr Hunze stellte fest, dass es in Otze Probleme mit der Verwesung auf dem Friedhof gebe. Einige Gräber seien jedoch komplett mit Steinplatten bedeckt, wodurch dieser Umstand noch erschwert werde. Zukünftig sollten keine Steinplatten mehr erlaubt sein.

Frau Riessler bestätigte dies und merkte an, dass sich die Ruhefrist dieser Gräber um 5 Jahre verlängere.

Frau Raue fügte hinzu, dass derzeit die Friedhofssatzung überarbeitet werde. Im Rahmen der sich anschließenden politischen Beratung könne sich der Ortsrat ggfs. für eine entsprechende Änderung aussprechen.

 

  1. Herr Hunze fragte nach, wie mit den Urnen aus den Urnenstelen nach den abgelaufenen 25 Jahren verfahren werde.

Frau Raue antwortete, dass die Asche nach der abgelaufenen Zeit separat auf einem bestimmten Bereich auf dem Friedhof beigesetzt werde.

 

  1. Frau Raue nahm abschließend Bezug auf die angesprochenen Bestattungsgebühren in der Urnenwand. Anhand der derzeit geltenden Gebührensätze für Urnengräber erläutert sie, dass eine Beisetzung in der Urnenwand nur auf den ersten Blick teurer erscheine. Sie weist darauf hin, dass in der Gebühr für eine Urnenerdbeisetzung nicht die Anschaffungskosten eines Grabmahls und ggf. einer Grabeinfassung sowie der zukünftige Pflegeaufwand enthalten seien. Bei einer Erdbestattung müsse dieser seitens der Angehörigen zusätzlich zu tragende Aufwand noch den Bestattungsgebühren hinzugerechnet werden. Bei einer Bestattung in einer Urnengemeinschaftsanlage entfalle dieser Aufwand.