Einstimmig
fasste der Rat folgenden
Beschluss:
Der Rat stimmt gem. § 117 Abs. 1 NKomVG der
außerplanmäßigen Aufwendung / Auszahlung in Höhe von 10.200,00 € bei dem
Produktkonto 36100.433102 / 36100.733102 (Soziale Leistungen an natürliche
Personen a.v.E. – Einrichtung Tagespflegestelle) zu.
Herr Ehrhardt war während der Abstimmung nicht anwesend.